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Neues Tunnelportal: Elektronische Gesetzesverkündung startet Zustandekommen 2023

Neues Tunnelportal: Elektronische Gesetzesverkündung startet Zustandekommen 2023

Neues Portal: Elektronische Gesetzesverkündung startet Anfang 2023

Gesetze und Rechtsverordnungen werden vom 1. Januar an nicht mehr reichlich dasjenige gedruckte Bundesgesetzblatt (BGBl) verkündet, sondern rein elektronisch im WWW aufwärts dem Tunnelportal www.recht.bund.de. Uff jener Webseite sollen die dann verbindlichen amtlichen elektronischen Dokumente wie Portable Document Format-Dateien mit elektronischer Signatur erscheinen und heruntergeladen werden können. Dasjenige Bundesjustizministerium versichert: Jener Verlässlichkeit von Echtheit und Unbescholtenheit werde hiermit “durch hohe technische Sicherheitsvorkehrungen Zeche getragen”.

Jede Nummer des Bundesgesetzblattes werde mit einem “qualifizierten elektronischen Siegel” versehen, um die Echtheit und Unverfälschtheit jederzeit nachschauen zu können, betont dasjenige Ressort. Die Veröffentlichungen im E-Bundesgesetzblatt nimmt dasjenige Bundesamt zum Besten von Justiz vor. Technischer Betreiber jener Plattform ist dasjenige Informationstechnikzentrum (ITZ) Bundeswehr. Die IT-Vorgaben hat die Düsseldorfer Security-Firma Materna umgesetzt, die reichlich die aufgekaufte Lösungskonzept SecurePIM schon die Kommunikation von rund 40 Bundesministerien und anderer Behörden absichert.

In Macht treten konnten Gesetze und Verordnungen bislang nur, wenn sie im gedruckten BGBl verkündet wurden. Damit machte jener Bundesanzeiger-Verlagshaus, jener zur Kölner Mediengruppe DuMont gehört, jahrzehntelang sein Kaufhaus. Nebst den schon aufwärts jener Webseite www.bgbl.de verfügbaren Versionen handelt es sich nur um elektronische Kopien, nicht um die amtliche Halterung. Zudem ist die Funktionsumfang im unentgeltlichen Bürgerzugang eingeschränkt – etwa ein Kopieren, Ausdrucken und Speichern nicht möglich. Veröffentlichungen aufwärts recht.bund.de sollen dagegen ohne Einschränkung kostenfrei nutz- und verwertbar sein.

Pro die von jener Bundesregierung im Mai gestartete Initiative war eine Grundgesetzänderung nötig, die jener Bundestag Zustandekommen Monat der Wintersonnenwende zusammen mit dem Gesetzentwurf zur “Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens” beschloss. Bundesjustizminister Marco Buschmann (Liberale) bezeichnet den Start des Portals an Neujahr nun wie “wichtigen Schrittgeschwindigkeit” hin zum digitalen Rechtsstaat: “Dasjenige gedruckte Bundesgesetzblatt ist damit Historie.” Dasjenige digitale Gesetzblatt könne nun im gleichen Sinne heruntergeladen, gedruckt oder reichlich verschmelzen Link geteilt werden. Dies schaffe Transparenz und spare Ressourcen.

Mit dem Tunnelportal realisiert dasjenige Justizministerium nachdem eigenen Aussagen die erste Stufe seines Projekts E-Verkündung. Mit jener zweiten sollen bevorstehend im gleichen Sinne “die jener Verkündung vorgelagerten Verwaltungsabläufe digitalisiert” werden. Eingebunden ist im gleichen Sinne dasjenige Bundesinnenministerium, dasjenige zum Besten von die Zusammenführung jener Verwaltungsdienste zuständig ist. Neuer Glied jener Plattform ist neben einer Such- und Recherchefunktion ein Newsletter, jener abonniert werden kann und Leser regelmäßig reichlich die jüngsten Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt informieren soll.


(mki)

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