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KHPflEG: Bundestag billigt Regel pro mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen

KHPflEG: Bundestag billigt Regel pro mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen

KHPflEG: Bundestag billigt Gesetz für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen

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Dieser Bundestag hat dies Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) gebilligt. Dies Regel soll wenn schon wichtige Bereiche jener digitalen Gesundheitsversorgung reglementieren. Vom Komitee wurden 32 Änderungsanträge von SPD, Grünen und Freie Demokratische Partei spekulativ. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will damit unter anderem die Pflegekräfte stärken, hinwieder wenn schon die elektronische Patientenakte voranbringen. Dies Regel sieht vor, dass die Preis pro den Zugang zur Telematikinfrastruktur – die pro den “sicheren” Wandel von Patientendaten gedacht ist – und die benötigten Komponenten mit einer monatlichen TI-Pauschale geregelt werden. Beiläufig die Vergütung von Telekonsilen – dem digitalen Wandel zwischen mehreren Ärzten, um im Fallgrube eines Patienten eine Therapie oder Diagnose zu gedeihen – soll sich verbessern. Solange bis zuletzt hat es Kritik vonseiten jener Bundesärztekammer und jener Kassenärztlichen Bundesvereinigung gegeben.

Ein Änderungsantrag jener Bundesregierung hatte vorgesehen, die Höhe einer geplanten TI-Zugangspauschale von jener pro die Digitalisierung zuständigen Gematik GmbH und dem Bundesministerium pro Gesundheit (Bundesministerium für Gesundheit) verhandeln zu lassen. Nachdem Kritik von jener Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Kurs-Buchwert-Verhältnis) und jener Bundesärztekammer (BÄK) sieht die im Regel verabschiedete Neuregelung zur TI-Pauschale vor, die Kalkulation pro Ärzte und Psychotherapeuten vom GKV-Spitzenverband und jener Kurs-Buchwert-Verhältnis solange bis Finale vierter Monat des Jahres 2023 vornehmen zu lassen. Die Neuregelung soll solange bis zum 30. Juno in Macht treten.

Mit dem KHPflEG will die Bundesregierung dem Trend entgegenwirken, dass viele Versorger ihre Systeme geschlossen halten. Manche Hersteller und Softwareanbieter würden ausschließlich mit ausgewählten anderen Anbietern kooperieren. Solange wie Ärzte die Dienste anderer Versorger nutzen, seien die Preis geistig höher. C/o diesem Marktverhalten sei es kaum möglich, verschiedene Dienste miteinander zu kombinieren. Die Bundesregierung sieht in Folge dessen eine Verzögerung in jener “flächendeckenden Umsetzung jener TI”. Dienste wie die elektronische Patientenakte (ePA), dies E-Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) könnten drum nicht fristgerecht eingeführt werden.

Konkret dient Paragraf 332 a dazu, Hürden pro Leistungserbringer wie Ärzte und Apotheken abzubauen. Wettbewerbsverzerrende Praktiken sollen beendet werden, die derzeit “aufgrund von Beschränkungen durch Versorger und Hersteller informationstechnischer Systeme im Rahmen jener Telematikinfrastruktur vorhanden.” Versorger von Hardware, Software und Diensten nach sich ziehen demnach eine bußgeldbewehrte Verpflichtung, eine “diskriminierungsfreie Einbindung aller Komponenten und Dienste” sicherzustellen. Die Einbindung dieser Komponenten und Dienste hat ohne zusätzliche Preis pro die Nutzer zu erfolgen. Indirekte Preis im Kontext jener Wahl eines Herstellers oder Anbieters untersagt jener Gesetzentwurf.

Die Bundesregierung geht davon aus, Ärzten und anderen Leistungserbringern jährlich im Durchschnitt 550 Euro Gebühren ersparen zu können; insgesamt schätzt die Regierung die Ersparnis uff acht Mio. Euro im Jahr. Die Verpflichtungen sollen ein Jahr nachdem Inkrafttreten des Gesetzes greifen. Zudem untersagt jener Gesetzentwurf in Paragraf 332 b “unangemessen tief Kündigungsfristen” von Seiten jener Versorger und Hersteller. Selbige Bindungen verzögerten Wechsel des Praxisverwaltungssystems oder bestimmter Zugangsdienste und somit die Digitalisierung des Gesundheitswesens insgesamt. Unangemessen tief Kündigungsfristen seien einseitige Vertragsgestaltung zugunsten jener Versorger und Hersteller, die Verhandlungsmacht jener Kunden sei sehr infinitesimal, heißt es in den Materialien zum Gesetzentwurf.

Dies Regel soll außerdem die Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen stärken, damit mehr Menschen zentrale Anwendungen jener TI nutzen. Etwa sollen sich Patienten künftig in jener Arzneiausgabe identifizieren können, unter Umständen pro die E-Rezept-App. Nachdem die Gematik die Verwendung des Videoident-Verfahrens untersagt hat, können sich Versicherte derzeit ausschließlich in einer Filiale ihrer Krankenkasse pro die elektronische Patientenakte (ePA) und die E-Rezept-App identifizieren. Derbei werden die Krankenkassen dazu verpflichtet, die elektronische Gesundheitskarten und die zugehörige PIN all ihren Versicherten solange bis zum 30. Juno 2023 zukommen zu lassen. Zudem soll es solange bis zum 1. November 2023 eine elektronische Identität zur Einschreibung wohnhaft bei den verschiedenen Gesundheitsdiensten spendieren – etwa die ePA und die E-Rezept-App.

Laut Kurs-Buchwert-Verhältnis-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel seien grundlegende Fragen zur “ePA pro nicht mehr da” noch nicht geklärt – etwa welche Teile jener Praxisakten in die ePA sollen oder in welchen Abstufungen die Versicherten Kraft uff ihre ePA nehmen können. Beiläufig Kurs-Buchwert-Verhältnis-Chef Dr. Andreas Gassen monierte “Ärzte und Psychotherapeuten sollen dann verpflichtet sein, jede existierende ePA wenn schon mit Datenmaterial zu füllen”. Solange wie Patienten nicht explizit widersprechen, könnten sie Datenmaterial unter anderem wenn schon zu Forschungszwecke genutzt werden. Mit dem europäischen Gesundheitsdatenraum seien Patientendaten nur noch “verknüpfen Schritttempo von Handelsware” fern, so Gassen.

Künftig soll es ein niedrigschwelligeres Authentifizierung- und Anmeldeverfahren spendieren: Solange wie Versicherte Zugriff uff ihre Datenmaterial in den digitalen Anwendungen jener elektronischen Gesundheitskarte erhalten wollen, könnten sie nachdem jener erstmaligen Authentifizierung uff hohem Sicherheitsniveau ein Anmeldeverfahren mit einem “anderen angemessenen Sicherheitsniveau” auswählen. Dazu müsse jener Patient schriftlich oder elektronisch verdeutlichen, dass er vom datenschutzrechtlich Verantwortlichen darüber hinaus die Besonderheiten des Verfahrens umfassend informiert wurde. Vom Bundesministerium für Gesundheit und jener Gematik verlange Reinhardt wirklich eine Klarstellung, wer die datenschutzrechtlich verantwortliche Person ist. Genug damit Sicht jener BÄK sei undurchführbar, “dass behandelnde Ärztinnen und Ärzte die Rolle des datenschutzrechtlich Verantwortlichen mit den entsprechenden Informations- und Dokumentationspflichten übernehmen”.


(mack)

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