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Kelber kritisiert Umsetzung von 3G am Arbeitsstelle

Kelber kritisiert Umsetzung von 3G am Arbeitsstelle

Kelber kritisiert Umsetzung von 3G am Arbeitsplatz

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Spreeathen (dpa) – Jener Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat die neuen 3G-Reglementieren am Arbeitsstelle kritisiert. Manche Einzelteile welcher neuen gesetzlichen Reglementieren zur Test des Impf-, Genesenen- oder Teststatus (3G) durch die Brötchengeber seien “fehlerhaft”, erklärte Kelber am Freitag in Spreeathen.

Außerdem verzichte dies Verfügung uff datenschutzfreundliche Regelungen. Es bestehe nun dies unnötige Risiko datenschutzrechtlicher Fehler, die nebst Trauern vor Gerichten zu Verzögerungen resultieren könnten. “Jener Pandemiebekämpfung würde dies massiv schaden.”

Kelber befürwortet prinzipiell 3G am Arbeitsstelle, stört sich Gewiss an welcher Umsetzung. “Es hätte in den meisten Fällen gereicht, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gar eine Test zu zuteil werden lassen.” Stattdessen seien die Unternehmen nun für immer, flächendeckend und unter Bedrohung eines Bußgeldes zur Test welcher Beschäftigten verpflichtet worden. Trotzdem sehe welcher Gesetzentwurf keine Schutzmaßnahmen z. Hd. die Statistik welcher Beschäftigten vor.

Konkret bemängelt Kelber, dass es keine Pseudonymisierungsmaßnahmen und keine Schweigepflicht welcher kontrollierenden Personen gegensätzlich dem Brötchengeber gebe, damit die Erkenntnisse nicht zweckwidrig genutzt werden könnten. Nachdem Auffassung des Bundesbeauftragten wäre es genügend, 3G-Statistik welcher Beschäftigten z. Hd. eine Zutrittskontrolle zu prüfen und welche dann nachher Zutritt oder am Finale des jeweiligen Tages zu löschen.

Sekundär die Test welcher 3G-Regulation wäre offensichtlich datenschutzfreundlicher umsetzbar gewesen, meinte Kelber: “meine Wenigkeit bin welcher Auffassung, dass beiläufig z. Hd. dieses Verfügung prinzipiell keine längerfristige Speicherung welcher personenbezogenen 3G-Statistik nebst Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erforderlich ist. Z. Hd. die Zutrittskontrolle genügt ein “Ad acta legen”. Z. Hd. die “regelmäßige Dokumentation”, ob die Zutrittsvoraussetzungen eingehalten werden, reicht es aus, wenn Arbeitgeberinnen und Brötchengeber nachprüfbare Prozesse etabliert nach sich ziehen.”

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