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Datenchutz – EuGH-Sachverständiger: Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

Datenchutz – EuGH-Sachverständiger: Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

Datenchutz - EuGH-Gutachter: Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

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Luxemburg (dpa) – Ein Sachverständiger des Europäischen Gerichtshofs hat dieser in Deutschland gen Eiskrem gelegten Vorratsdatenspeicherung zusammensetzen herben Ernüchterung verpasst und die Status von Bürgerrechtlern gestärkt.

Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona bekräftigte in seiner Einschätzung vom vierter Tag der Woche vorherige EuGH-Urteile, nachdem denen die allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung nur nebst einer ernsten Gefahr zum Besten von die nationale Sicherheit erlaubt ist.

Jener Freie Demokratische Partei-Europaabgeordnete Moritz Körner sprach vom “finalen Sargnagel zum Besten von die Vorratsdatenspeicherung” in Deutschland. “Die anlasslose Massenspeicherung dieser Kommunikationsdaten wird nie mit dem Recht gen Vertraulichkeit dieser elektronischen Kommunikation vereinbar sein”, sagte Körner.

Langer Streitsache

Hintergrund des Gutachtens ist unter anderem ein Streitsache dieser Bundesnetzagentur mit dem Internetprovider SpaceNet und dieser Telekom. Die Unternehmen wehren sich gegen eine Vorschrift, bestimmte Information zum Besten von den Zugriff dieser Behörden aufzubewahren. Die Bundesnetzagentur hatte die deutsche Regulation schon 2017 gen Eiskrem gelegt, nachdem dies Oberverwaltungsgericht Münster kategorisch hatte, dass SpaceNet nicht zur Speicherung dieser Information verpflichtet werden darf. Dasjenige war wenige Tage, im Vorfeld die neue Regel praktisch in Macht treten sollte.

Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist hoch umstritten: Während Sicherheitspolitiker in ihr ein zentrales Maßnahme im Kampf gegen organisierte Kriminalitätsrate, Kinderpornografie und Terrorismus sehen, halten Bürgerrechtler und Verbraucherschützer sie zum Besten von zusammensetzen unzulässigen Operation in die Privatsphäre. Die EU-Staaten hielten nebst ihrem Zinne im März hingegen zuletzt straff, dass Strafverfolgungs- und Justizbehörden zur Bekämpfung von schwerer Kriminalitätsrate die Vorratsdatenspeicherung bräuchten.

Position beziehen des EuGH gibt es längst

Jener EuGH wurde in seiner Mitteilung zum deutschen Streitsache sowie weiteren in Republik Irland und Grande Nation nun ungewöhnlich merklich: Quasi sei zu erwarten gewesen, dass die Debatte mit einem vorherigen EuGH-Urteil ein Finale gefunden habe. Es sei schließlich so, “dass die Position beziehen gen ganz vorgelegten Fragen schon in dieser Rechtsprechung des Gerichtshofs zu finden seien oder unschwer aus ihr folgerichtig werden könnten”.

Mit Blick gen dies deutsche Regel betonte dieser Generalanwalt, dass die Pflicht zur allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung eine große Vielzahl von Verkehrs- und Standortdaten betreffe. Ebenfalls die zeitliche Limitation dieser Vorratsdatenspeicherung ändere dies nicht, da die Speicherung dieser Information in der Regel selektiv erfolgen müsse. Mit dieser allgemeinen Speicherung dieser Information sei eine schwere Gefahr verbunden. Jener Generalanwalt erinnert außerdem daran, dass dieser Zugang zu den Information in jedem Kasus zusammensetzen schwerwiegenden Operation in die Grundrechte gen Familien- und Privatleben sowie in den Sicherheit personenbezogener Information darstelle.

Dasjenige Gutachten von Sánchez-Bordona ist zum Besten von die EuGH-Richter nicht verpflichtend, zig-mal orientieren sie sich jedoch daran. Ein Urteil hoch dürfte in einigen Monaten purzeln.

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