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Bitcoin von US-Behörde gestohlen: Täter gesteht

Bitcoin von US-Behörde gestohlen: Täter gesteht

Bitcoin von US-Behörde gestohlen: Täter gesteht

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712 Bitcoins hat Gary H. aus dem Vermögen einer US-Behörde gestohlen. Dieser aus Ohio stammende Mann bekennt sich schuldig. Die Behörde hatte 2020 nicht weniger wie 4.400 Bitcoin nebst Garys Mönch Larry H. beschlagnahmt.

Larry H. wurde 2020 verhaftet, weil er von 2014 solange bis 2017 im Darknet vereinigen Mixing-Tätigkeit namens Helix betrieben hat. Die Strafverfolger warfen ihm vor, mit seinem Tätigkeit rund 350.000 Bitcoins gewaschen zu nach sich ziehen. Dessen bekannte er sich 2021 schuldig.

Im Zuge dieser Verhaftung beschlagnahmte die US-Justiz laut ihrer Mitteilung Hardware mit Bitcoinwallets, die Gewinne aus dieser Geldwäsche enthielten. Wegen Verschlüsselung sei trotzdem noch kein Zugriff uff die privaten Schlüssel zur Verfügung gut dasjenige Gutschrift möglich gewesen.

Gary H. doch hatte laut den Strafverfolgern die entsprechenden Information – vermutlich die kryptografische Seed –, um uff die Wallet seines Bruders zuzugreifen. So habe er 712 Bitcoins daraus uff eigene Wallets transferieren, damaliger Zahl rund 4,8 Mio. US-Dollar. Dazu habe er versucht, seine Transaktionen durch Nutzung zweier Bitcoin-Tonmischer zu verbergen. Dasjenige Geld habe er zum Besten von große Einkäufe und andere Ausgaben verwendet. Wie ihm die Behörden uff die Schliche kamen, blieb ungeschützt.

Im Zuge seines Schuldbekenntnisses habe Gary H. gleichermaßen einer Requisition von rund 647 Bitcoin, irgendetwas gut 2 Ether sowie 17,4 Mio. Dogecoin aus seinem Vermögen zugestimmt. Eine Vernehmung zur Strafzumessung hat dasjenige Gerichtshof zum Besten von den 17. März 2023 anberaumt. Dasjenige Verfahren ist am US-Bundesbezirksgericht zum Besten von den Hauptstadtbezirk Columbia unter dem Az. 21-cr-3067 anhängig.

Am selben Gerichtshof läuft dasjenige Geldwäscheverfahren gegen den Mönch unter dem Az. 19-cr-395. Fernerhin er hat sich schuldig publiziert. Dazu läuft an dem Gerichtshof gleichermaßen noch ein zivilrechtliches Verfahren (Az. 22-cv-3203) gegen den Geldwäscher, weil er eine wegen Missachtung dieser Entgegen-Geldwäsche-Bestimmungen verhängte Geldstrafe in Höhe von 60 Mio. US-Dollar (FinCen Az. 2020-2) nicht getilgt hat.


(axk)

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