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“App-Store-Monopol”: US-Richter weist Sammelklage gegen Apple ab

“App-Store-Monopol”: US-Richter weist Sammelklage gegen Apple ab

"App-Store-Monopol": US-Richter weist Sammelklage gegen Apple ab

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Eine US-Sammelklage von mehreren Entwicklern, die Apples “App-Store-Monopol” sich auf den Weg machen wollten, ist in erster Instanz gescheitert. Die Kläger seien nicht in jener Standpunkt gewesen, den relevanten Markt zu definieren und könnten so nachrangig keinen Schaden durch Apples angebliche Wettbewerbsverletzungen geltend zeugen, erläutert jener Richter in jener Urteilsbegründung (Coronavirus Reporter vs. Apple, Aktenzeichen 3:21-cv-05567, United States District Court, Northern District of California). Er stimmte damit Apples Eingabe zu, jeder Klagepunkte abzuweisen, nachrangig eine von den Klägern geforderte Verfügung gegen Apple wurde abgewiesen.

Die Entwickler hatten Apple vorgeworfen, mit seiner Entscheidungsgewalt darüber hinaus iOS-Apps gegen Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Durch die Fundus und “Zensur” von Apps z. Hd. den Vertrieb darüber hinaus den App Store missbrauche Apple seine Marktmacht. Jeder iPhone-Meldungen müsse freien Zugang zu Apps nach sich ziehen, um eine “unbeschränkte Nutzung des Smartphones zu genießen”, so die Kläger.

Sie forderten Schadensersatz in Höhe von 200 Milliarden US-Dollar und eine Verfügung, die es Apple untersagt, Entwicklern den Zugang zu Smartphone-Nutzern (“smartphone enhance Web userbase” heißt es Wort für Wort in jener Klage) zu verwehren.

Die Klage führt fünfzehn verschiedene relevante Märkte z. Hd. die Kartellvorwürfe gegen Apple ins Feld, darunter vereinen Markt z. Hd. “institutionelle iOS-Apps”, den “Smartphone-Markt”, den Markt z. Hd. “Smartphone Enhanced Nationalistisch Web Access Devices”, vereinen “nationalen Smartphone App-Verteilungs-Markt” oder nachrangig vereinen “Markt z. Hd. Covid-Startups”, wie jener Richter penibel aufführt. Eine klare Definition des relevanten Marktes fehle hier.

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Dieser Hauptkläger “Coronavirus Reporter” sah die Verweigerung seiner Coronavirus-App im Lenz 2020 denn unzulässig. Apple hatte zu diesem Zeitpunkt schon damit begonnen, nur noch Corona-Apps von “anerkannten Institutionen” in den App Store zu lassen. Zu den Klägern in Besitz sein von nachrangig die Provider jener ebenfalls abgelehnten App “Bitcoin Lottery” sowie Entwickler weiterer Apps, die offenbar Probleme mit Apples Prüfprozess hatten. Sie warfen Apple nachrangig vor, Apps in Suchergebnissen niedriger zu positionieren. Die Kläger nach sich ziehen angekündigt, in Revision zu umziehen.


(lbe)

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