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Weniger zahlen zum Besten von zu langsames World Wide Web? 

Weniger zahlen zum Besten von zu langsames World Wide Web? 

Weniger zahlen für zu langsames Internet? 

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Bonn (dpa) – Es ist ein Schererei, dasjenige Verbraucher gen die Palme bringt: langsames World Wide Web. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Verkettung dem Vertrag zufolge fast wie gut sein müsste – welches laut Breitband-Monitor welcher Bundesnetzagentur leider vielerorts vorkommt.

Ein frustrierendes Themenkreis, zwischen dem es nun trotzdem eine gute Nachricht zum Besten von Verbraucher gibt: Im zwölfter Monat des Jahres tritt eine Regulation im TKG in Macht, dasjenige die Status des Kunden im Vergleich zu seinem Internetanbieter wesentlich verbessert. Nachdem Nutzung einer App zur Internetmessung kann er seine Monatszahlung senken, sollte die Leistung mickriger sein denn vertraglich zugesichert.

Internettarife enthalten ein Produktinformationsblatt, in dem unterschiedliche Kategorien angegeben werden: die maximale Datenübertragung, die normalerweise zur Verfügung stehende Datenübertragung und dasjenige Minimaltempo. Zum Besten von dasjenige neue Minderungsrecht zu tun sein die Verbraucher die Desktop-App zur Breitbandmessung welcher Bundesnetzagentur nutzen – weiterführend dasjenige LAN-Kabel und nicht weiterführend dasjenige WLAN, weil beim kabellosen Zugriff gen dasjenige Festnetz-World Wide Web Zeitmaß verloren geht.

“Eine welcher größren Errungenschaften”

Verbraucherschützer sind begeistert vom neuen Minderungsrecht. “Dasjenige ist eine welcher größten Errungenschaften zum Besten von den Verbraucherschutz”, sagt Susanne Blohm, Digitalreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesvereinigung (vzbv). Zum Besten von die Provider sei dasjenige ein sehr deutlicher Fingerzeig, dass sie Verträge realistisch kennzeichnen zu tun sein und keine realitätsferne Werbeversprechen mehr zeugen die Erlaubnis haben.

Welcher Anspruch besteht dem Richtlinie zufolge zwischen “erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen”. Die Vertragszahlung ist “in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von welcher vertraglich vereinbarten Leistung abweicht”. Heißt: Bekommt man nur die Hälfte welcher versprochenen Leistung, zahlt man nur die Hälfte des Preises.

Neu ist dasjenige Themenkreis nicht. Schon jetzt können Verbraucher gen eine geringere Bezahlung pochen, wenn sie weniger bekommen denn zugesichert. Hatte welcher Provider kein Hineinsehen, musste welcher Verbraucher vor dasjenige Amtsgericht ziehen. Wissen welcher Breitbandmessung welcher Bundesnetzagentur sollten dem Verbraucher im Streit mit dem Provider zwar helfen, welcher Flugsteig des Verfahrens war trotzdem unsicher. “Wegen 30 Euro im Monat vor dasjenige Justizgebäude zu ziehen, ist eine aufwendige Sache, dasjenige nach sich ziehen viele Verbraucher gescheut”, sagt vzbv-Expertin Blohm.

Scharfes Schwert

Dasjenige neue Minderungsrecht ist nun ein klar schärferes Schwert zum Besten von den Verbraucher. Hat er dasjenige Messprotokoll welcher Breitbandmessung-App in welcher Hand und ist daraus eine mickrige Leistung erkenntlich, hat er künftig Anspruch gen Preisminderung. Mit dem Messprotokoll sollte er sich zwischen seinem Internetanbieter melden. Welcher muss dann reagieren.

Wichtig sind häufige Messungen, um dasjenige neue Minderungsrecht geltend zeugen zu können. Laut einem im September vorgelegten Plan einer Allgemeinverfügung, die die gesetzlichen Vorgaben präzisiert, zu tun sein die Nutzer an zwei verschiedenen Tagen jeweils zehn Messungen vornehmen. Wenn nun nicht an beiden Tagen mindestens einmal 90 v. H. welcher vertraglich vereinbarten maximalen Performanz erreicht wird, greift dasjenige Minderungsrecht. Dies soll etwa sekundär welcher Kern sein, wenn die vereinbarte minimale Performanz jeweils an zwei Messtagen unterschritten wird.

Nachdem welcher Veröffentlichung des Entwurfs kam es noch zur Konsultation von Marktteilnehmern. Die finalen Messvorgaben könnten noch irgendwas zwei Paar Schuhe ausfallen. Dass dasjenige Minderungsrecht kommt, ist hingegen beschlossene Sache – es tritt am 1. zwölfter Monat des Jahres in Macht, die Nutzung welcher dazu geänderten Breitbandmessungs-App ist trotzdem wohl erst zwei Wochen später möglich.

Anspruch und Wirklichkeit

Wie weit ist derzeit fast wie die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit beim World Wide Web? Genau weiß dasjenige niemand. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht zwar regelmäßig Wissen von ihrer Messfunktion “breitbandmessung.de”. Zuletzt erreichten nur 73,6 v. H. welcher Nutzer zwischen stationären Breitbandanschlüssen mindestens die Hälfte welcher vertraglich vereinbarten maximalen Übertragungsrate. Allerdings: Ob sich aus den bisherigen negativen Ergebnissen Minderungsansprüche loyal nach sich ziehen, ist unklar. Zudem kann man die Ergebnisse nicht beziehen gen dasjenige neue Minderungsrecht, schließlich waren es einmalige Tests, künftig sind mehrere Tests nötig.

Und welches sagen die Internetanbieter? Man werde dasjenige Minderungsrecht “vollumfänglich umtopfen”, betont ein Vodafone-Sprecher, und nachdem Meldungen von Kunden “mit Hochdruck daran funktionieren, die versprochene Leistung zu liefern”. Zusammen gibt er trotzdem zu bedenken, dass dasjenige Messtool “hohe Fehlerrisiken” berge. So müsse welcher Verbraucher zum Besten von die Messung parallel laufenden Datenverkehr wegschaffen – etwa WLAN-Verbindungen zum Handy oder zum Fernsehzuseher. Tut er dasjenige nicht, könnte die Spektrum, die im Computer per LAN-Kabel ankommt und gemessen wird, niedriger sein denn tatsächlich vorhanden. Zudem sei die Messung vor allem zwischen hohen Bandbreiten generell ungenau.

Vodafone bittet um die Nutzung eines eigenen Firmen-Messtools zum Besten von Kabelinternet (Vodafone-Speedtest), dasjenige präziser sei. Lukulent ist trotzdem sekundär: Die Messwerte welcher Netzagentur-Desktop-App muss Vodafone gutheißen. Vodafone behält sich trotzdem vor, im Verdachtsfall stichprobenhaft telefonisch zwischen Kunden nachzuhaken.

Welcher Branchenverband VATM weist darauf hin, dass die im Netzwerk üblichen Schwankungen nicht nicht aufgefordert eine schlechtere Nutzungsmöglichkeit zum Besten von den Verbraucher bedeuteten, etwa wenn welcher nur Mails downloade oder Videos sekundär zwischen geringerer Spektrum ruckelfrei funktionierten. “Nicht gen die Schwankungen kommt es an, sondern gen die Verwendbarkeit”, sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Er ist trotzdem überzeugt davon, dass die zum Besten von zwölfter Monat des Jahres erwarteten Messvorgaben welcher Netzagentur dem Zeche tragen und sekundär den Bürgern nutzen werden.

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