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Wegen Umgang mit Nutzerdaten: Bundeskartellamt mahnt Google ab

Wegen Umgang mit Nutzerdaten: Bundeskartellamt mahnt Google ab

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Dies Bundeskartellamt hat Google abgemahnt. Grund ist die Datenverarbeitung des Konzerns, welcher Nutzerinformationen von seinen verschiedenen Diensten verbinden verarbeitet.

Mit den derzeit gültigen Nutzungsbedingungen zur Datenverarbeitung kann Google laut dem Bundeskartellamt „eine Vielzahl von Datenmaterial aus verschiedensten Diensten kombinieren“. So könne welcher Konzern „detaillierte Profile“ erstellen, die wie qua Grundlage für jedes Werbetargeting genutzt werden können.

Google verarbeitet Datenmaterial übergreifend

Zu diesen Diensten gehört allen voraus natürlich die Suchmaschine des Unternehmens. Andererseits genauso Datenmaterial von YouTube oder Maps werden hierfür herangezogen. So könne welcher Konzern Datenmaterial „für jedes verschiedenste Zwecke erheben und dienstübergreifend verarbeiten“.

„Dies Geschäftsmodell baut ganz grundlegend hinaus welcher Weiterverarbeitung von Nutzerdaten hinaus“, erklärt Bundeskartellamt-Vorsitzender Andreas Mundt. Dies Unternehmen müsse sich „an den Anforderungen welcher neuen Wettbewerbsvorschriften für jedes Digitalkonzerne messen lassen“.

Google hat hier verdongeln strategischen Vorteil oppositionell anderen Unternehmen aufgrund des etablierten Zugangs zu relevanten Datenmaterial aus einer sehr großen Zahl an verschiedenen Diensten.

Dies Bundeskartellamt fordert mehr Wahlmöglichkeiten

Dies Bundeskartellamt fordert von dem US-Konzern, den Nutzer:medial die Wahl zu überlassen. „Dies Unternehmen muss den Nutzerinnen und Nutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten in Form von welcher Weiterverarbeitung ihrer Datenmaterial erlauben“, fordert Bundeskartellamt-Vorsitzender Andreas Mundt.

Dies sei mit den letzter Schrei gültigen Konditionen nicht gegeben. Bisherige Wahlmöglichkeiten seien – soweit sie gar vorhanden sind – „zu intransparent und pauschal“.

Qua hinlänglich würde dies Bundeskartellamt ansehen, dass Nutzer:medial die Datenverarbeitung nur hinaus den jeweils genutzten Tätigkeit knausern können. Andererseits genauso den Zweck welcher Datenverarbeitung sollen Nutzer:medial erzwingen können.

Wie geht es nachher welcher Schelte weiter?

Die „haarklein begründete Schelte“ des Bundeskartellamts stellt verdongeln Zwischenschritt im derzeit laufenden Verwaltungsverfahren dar. Mit dieser Schelte soll dies Unternehmen die Möglichkeiten bekommen, sich zu den Vorwürfen zu reden sowie „weitere Rechtfertigungsgründe oder Lösungsvorschläge“ anzubringen.

Google wolle seiner Verantwortung nachkommen, während Dienste kontinuierlich individuell werden, heißt es in einem Statement. Dieser Konzern wolle sich „weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt eintauschen“, um so „die Zweifel auszuräumen“.

Am Finale kann es zu einer Stillstand des Verfahrens, Verpflichtungszusagen des Unternehmens oder einer Untersagung durch die Kartellbehörde kommen.

Dies Bundeskartellamt erwartet eine abschließende Turnier in diesem Kern noch im Jahr 2023.

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