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Verbraucherschützer trauern triumphierend gegen Cookie-Flagge

Verbraucherschützer trauern triumphierend gegen Cookie-Flagge

Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Cookie-Banner

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Im ersten einer Schlange von Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesvereinigung (VZBV) gegen die heute üblichen Cookie-Flagge hat BurdaForward, eine Tochter von Hubert Burda Media, eine Niederlage erlitten: Dies Landgericht München I hat Finale November entschlossen, dass welcher Cookie-Flagge hinaus Focus Online gegen dasjenige Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Regel (TTDSG) verstößt. Die Richter gaben den Verbraucherschützern wirklich nicht in allen Punkten recht.

Mit dem Verfahren selbst hat welcher Dachverband welcher Verbraucherzentralen juristisches Neuland hineingehen. Gleichsam sind die Datenschutzbeauftragten welcher Länder dazu zuständig, die Rechtmäßigkeit welcher Datenverarbeitung deutscher Unternehmen zu beaufsichtigen. Mehrere welcher Behörden hatten 2020 schon eine Prüfung von Verlags-Websites initiiert. Öffentliche bekannte Sanktionen oder andere spürbare Auswirkungen hatte dies jedoch nicht zufolge.

Die Verbraucherschützer wollen eine härtere Gangart einschlagen: Sie reichten somit Klage gegen insgesamt fünf große deutsche Verlage ein. Ob welcher VZBV für Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gar klageberechtigt ist, war schon umstritten: Gerichte legten die Frage beim Bundesgerichtshof (Bundesgerichtshof) vor, welcher sich wiederum beim Europäischen Gerichtshof zurück versicherte. Qua dieser im vierter Monat des Jahres grünes Licht z. Hd. Trauern gab, schien die Frage geklärt, doch im November stellte welcher Bundesgerichtshof verblüffend eine zweite Frage an dasjenige Luxemburger Tribunal, um die genauen Konditionen solcher Verfahren zu definieren.

Doch dasjenige Landgericht München wollte nicht mehr hinaus die Klärung warten und hat schon Finale November eine Spiel (Aktenzeichen 33 O14776/19) getroffen: Demnach darf welcher Verlagshaus keine “domainübergreifende Aufzeichnung des Nutzerverhaltens zu Prüfung- und Marketingzwecke” vornehmen, wenn die Zustimmung dazu nicht klar unterschiedlich gestaltet werde. Die Spiel ist wirklich noch nicht rechtskräftig.

Dies Tribunal sieht die bisherige Realität hinaus Focus Online nicht denn probat dazu, eine “informierte und freiwillige Einwilligung” welcher Nutzer zu erlangen. Für sich die Screenshots welcher zum Klagezeitpunkt 2019 hinaus Focus Online eingesetzten Cookie-Flagge zusammenfassen in welcher heise online vorliegenden Spiel 141 Seiten – viel zu viel Information, um vom durchschnittlichen Verbraucher hinreichend gewürdigt zu werden.

Selbst wer virtuell die Einwilligung hinaus erster Lage verweigerte, ließ laut Klage immer noch viele Cookies zu, für denen sich BurdaForward hinaus dasjenige “berechtigte Motivation” berief, Nutzerdaten zu verarbeiten und weiterzugeben. Neben dem Pfand von Cookies bemängelten die Verbraucherschützer sekundär andere Gießen des Trackings: Etwa dasjenige Browser-Fingerprinting, die Einbindung von Skripten, iFrames und die Erfassung von IP-Adressen.

Dieser beklagte Verlagshaus hingegen verwies darauf, dass die Gestaltung des Cookie-Banners hinaus Focus Online marktüblich sei und Leser keiner aus Seiten des Cookie-Banners zur Kenntnis nehmen müssten. Die Nutzer hätten die “Zweistufigkeit” solcher Dialoge mittlerweile gelernt. Nicht zuletzt sehe dasjenige Regel nicht vor, dass die Nutzer hinaus welcher ersten Lage eines Cookie-Banners mit einem Klick aus Datenverarbeitungen verwehren können sollten.

C/o seinem Cookie-Flagge stützt sich welcher Verlagshaus wesentlich hinaus dasjenige Transparency and Consent Framework TCF welcher Werbeorganisation IAB Europe, mit dessen Hilfe die Zustimmung von Nutzern per einzelnem Klick an oft weiterführend hundert Drittparteien weitergegeben werden kann. Die zuständige belgische Datenschutzbehörde hatte dasjenige Verfahren schon im Februar z. Hd. unzulässig erklärt. Die Aufsichtsentscheidung wird vom IAB Europe jedoch derzeit noch vor Tribunal bekämpft.

Dieser Burda-Verlagshaus stellte sich hinaus den Standpunkt, dass welcher TCF und welcher übermittelte “Consent Zeichenkette” den gesetzlichen Vorgaben genüge und keine Informationen darüber enthalte, welche Apps oder Websites ein Nutzer besucht habe. Was auch immer in allem biete die Transfer des Einverständnisses selber “keine sehr intimen Einsichten”.

Dies Landgericht wollte dieser Beweisführung nicht gehorchen. Zum Besten von die Richter ist welcher TC-Zeichenkette klipp und klar eine personenbezogene Information, da ja ohne Rest durch zwei teilbar die individuelle Zustimmung übermittelt werden soll. Da mit dem TC Zeichenkette sekundär notwendigerweise eine IP-Schreiben veräußern werde, sei ein Abgleich mit anderen Information und damit eine Identifizierung möglich. Ebenso lehnte dasjenige Tribunal die Beweisführung ab, dass Dritte Cookies abspeichern, z. Hd. die welcher Website-Betreiber selbst nicht zuständig sei. Ob welcher Verlagshaus Cookie-Flagge hinaus Fundament des TCF einsetze, sei dessen eigene Spiel.

Dass die Nutzer z. Hd. die Weiterverarbeitung ein gültiges Einverständnis erteilt hätten, glaubt dasjenige Tribunal nicht. “Qua voluntaristisch kann die Einwilligung nur dann betrachtet werden, wenn die betroffene Person tatsächlich eine Wahlmöglichkeit hat, dasjenige heißt sekundär ohne Nachteile hinaus die Erteilung welcher Einwilligung verzichten kann.” Dieser Unkosten, die Einwilligung zu verweigern, sei auf Grund welcher im Netz üblichen Schnelligkeit zu hoch.

Nicht zuletzt dasjenige berechtigte Motivation könne nicht denn Rechtfertigung z. Hd. die Datenverarbeitung herhalten. Zwar beklagen Verlage, dass ohne solche Datenverarbeitung die Refinanzierung journalistischer Inhalte kaum möglich sei. “Es handelt sich hier lediglich um subjektive Interessen welcher Beklagten”, erklärten die Richter. Weitergehende Anträge welcher Verbraucherschützer lehnten sie nichtsdestoweniger ab, da sich die Klage nur hinaus dasjenige deutsche TTDSG und nicht hinaus die DSGVO schnell bezog.

Im Gegensatz zu heise online zeigte sich Rosemarie Rodden, Referentin beim VZBV, mit dem Urteil zufrieden. “Sehr erfreulich ist, dass sich dasjenige Tribunal unserer Unterstellung online und festgestellt hat, dass die mit dem Cookie-Flagge eingeholte Einwilligung nicht hinaus einer freiwilligen Spiel welcher Nutzer beruht.” In diesem Fall habe dasjenige Tribunal sekundär wichtige Feinheiten gewürdigt: “Dies Tribunal hat bestätigt, dass Cookies, die welcher domainübergreifenden Nachverfolgung zu Prüfung- und Marketingzwecken eignen, z. Hd. den Fabrik eines Nachrichtenportals nicht technisch unbedingt erforderlich sind”, erklärte Rodden. Dieser Zusammenschluss wolle nun prüfen, inwieweit man die Trauern in den parallel laufenden Verfahren weiter individuell einrichten kann.

Aufseiten des Verlags sieht man dies naturgemäß unterschiedlich. Burda erklärt im Unterschied zu heise online in einem Statement, dass dasjenige Einwilligungsmanagement für Focus Online “sowohl den geltenden Gesetzen denn sekundär zu jeder Zeit den gängigen Marktstandards” entspreche. Dies Landgericht habe sich mit dem Urteil zu einigen “höchstrichterlich ungeklärten und kontrovers diskutierten Rechtsfragen” positioniert. So gesehen habe welcher Verlagshaus entschlossen, Rechtsmittel gegen dasjenige Urteil einzulegen.


(mack)

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