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Düsseldorf (dpa/tmn) – Eine Wandel des Telekommunikationsgesetzes stärkt ab dem 1. letzter Monat des Jahres die Rechte von Internetanschluss-Inhabern. Ist die Internetverbindung zu Hause langsamer denn mit dem Provider vereinbart, zu tun sein Kunden nicht den kompletten Vertragspreis zahlen. Darauf weist die Verbrauche
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