Urlaubstage verjähren nicht mehr selbsttätig
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Nicht wahrgenommene Urlaubstage verjähren nicht mehr selbsttätig. Dies hat dasjenige Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil entschlossen. Vor allem Unternehmensinhaber stillstehen demnach künftig vermehrt in welcher Pflicht, ihre Angestellten rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass ihnen noch Urlaubstage zustehen.
Aufgrund ihrer hohen Arbeitsbelastung hat eine Steuerfachangestellte aus NRW gut Jahren hinweg 101 nicht genommene Urlaubstage angesammelt. Nachdem Beendigung ihrer Tätigkeit zahlte ihr Unternehmensinhaber jedoch nur die Umtausch für jedes 14 Urlaubstagen aus. Die Betroffene hatte deswegen Klage eingereicht.
Nun steht wacker: Dieser Urlaubsanspruch ist nicht verjährt. Dies teilte dasjenige Bundesarbeitsgericht in einer offiziellen Stellungnahme mit. Denn nachdem dasjenige Arbeitsgericht eine erste Klage welcher Steuerfachangestellten zunächst abwies, gab dasjenige Landesarbeitsgericht ihr Recht und sprach ihr eine Umtausch welcher vollen 101 Urlaubstage zu.
Urlaubsanspruch: Nicht genommene Urlaubstage verjähren nicht mehr selbsttätig
Dies Bundesarbeitsgericht hat dieses Urteil nun bestätigt und damit entschlossen, dass nicht genommene Urlaubstage nicht mehr selbsttätig nachdem drei Jahren verjähren. Dieses Grundsatzurteil dürfte wesentliche Auswirkungen für jedes zahlreiche Arbeitnehmer in Deutschland nach sich ziehen, die neoterisch juristisch gut ihre Urlaubsansprüche streiten.
Während dasjenige Urteil die Rechte von Arbeitnehmer hierbei offensichtlich stärkt, nimmt es die Unternehmensinhaber vermehrt in die Pflicht. Denn laut Tribunal unterliegen Unternehmensinhaber künftig einer gewissen Informationspflicht. Dies bedeutet, dass sie ihre Angestellten rechtzeitig darauf hinweisen sollen, ihren Urlaub zu nehmen.
Urlaub: Informationspflicht ist Umsetzung europäischen Rechts
Ebendiese Informationspflicht greift sekundär, wenn Arbeitnehmer für jedes vereinen längeren Zeitraum erkranken. Damit gab dasjenige Bundesarbeitsgericht wiederum sekundär einer zweiten Klägerin recht, die aus gesundheitlichen Gründen nur vereinen Teil ihres Jahresurlaubs nehmen konnte.
Bisher galt derweil, dass Urlaubstage c/o langwieriger Krankheit 15 Monate nachdem dem Finale des entsprechenden Urlaubsjahres verfallen. Wurden Urlaubstage aus anderen Gründen nicht wahrgenommen, verjährte welcher Anspruch bislang nachdem drei Jahren. Gleichsam sind Unternehmensinhaber schon seit dieser Zeit 2019 verpflichtet, ihre Angestellten gut ihren Urlaubsanspruch zu informieren.
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Früher ließ dasjenige Tribunal wohl ungeschützt, welches c/o drohender Verjährung und Krankheit gilt. Mit dem aktuellen Grundsatzurteil setzt dasjenige Bundesarbeitsgericht nun wiederum die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2022 um.
Dieser EuGH urteilte, dass Unternehmensinhaber umtriebig uff eine mögliche Verjährung hinweisen sollen und nicht zuschauen die Erlaubnis haben, wie Urlaubsansprüche erlöschen.
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