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So viel bekommen Apotheken fürs Erstellen des Impfzertifikats

So viel bekommen Apotheken fürs Erstellen des Impfzertifikats

CovPass-App: So viel dürfen Apotheken fürs Erstellen der Impfzertifikate abrechnen

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Mit dieser CovPass-App soll nun dieser digitale Impfnachweis zu Händen Staatsbürger starten. Um diesen nutzen zu können, zu tun sein sich Geimpfte ein Zertifikat mit einem QR-Quelltext ausstellen lassen. Die Wert dazu sind signifikant.

Foto-Serie mit 12 Bildern

Eine vollständige Impfung gegen Covid-19 wird demnächst die nötige Eintrittskarte zu Händen viele Utensilien sein: Einkaufen ohne Testnachweis, Reisen und mehr. Um seinen Impfstatus nachzuweisen, genügt dazu dieser klassische Impfausweis aus Papier. Voraussichtlich ab kommendem Montag ist dies hingegen genauso mit einem digitalen Nachweis möglich, dieser in einer Smartphone-App vorgezeigt werden kann.

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Denn genauso, wenn mit dieser Corona-Warn-App – und demnächst genauso CovPass – die passenden Apps zu Händen den digitalen Impfnachweis schon zur Verfügung stillstehen, werden die digitalen Nachweise gut eine Covid-19-Impfung vielfach erst ab Montag, den 14. Monat der Sommersonnenwende ausgestellt.

Wer ab diesem Zeitpunkt oder später geimpft wird, erhält dies notwendige digitale Zertifikat dann unter Umständen schon zusätzlich zum Item in den Papier-Impfausweis ausgehändigt – durch ein Manuskript mit einem QR-Quelltext, dieser dann gut CovPass oder die Corona-Warn-App eingescannt wird.

Wer schon eine oder jedwederlei Impfungen erhalten hat, kann sich den Nachweis genauso nachträglich ausstellen lassen: Arztpraxen, Betriebsärzte, Impfzentren und sogar Apotheken können dies übernehmen. Die Wert dazu sind teilweise signifikant – und können von den Ärzten gradlinig gut die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden. Die Wert muss darum nicht dieser Patient vor Ort bezahlen.

Dies kostet die Vorstellung des Impfzertifikats

Egal ob Halbgott in Weiß oder Pharmazeut – zu Händen die Erstausstellung eines Impfzertifikats die Erlaubnis haben 18 Euro abgerechnet werden. Sollte es sich damit um ein Zertifikat nur zu Händen die erste Impfdosis handeln und lässt sich die geimpfte Person ihr Zertifikat zu Händen die zweite Dosis nebst derselben Ärztin oder demselben Pharmazeut ausstellen, die Erlaubnis haben dazu noch einmal sechs Euro berechnet werden.

Gerade hohe Wert entstehen darum, wenn Staatsbürger sich ihre Erst- und Zweitimpfung jeweils an anderer Stelle zertifizieren lassen, da dann zweimal 18 Euro ansammeln.

Günstiger wird es schon, wenn dies Zertifikat gradlinig vom Impfarzt ausgestellt wird. Er oder sie darf nur sechs Euro pro Zertifikatausstellung fakturieren. Noch günstiger wird es schließlich, wenn dies Impfzertifikat automatisiert gut dies Praxisverwaltungssystem (PVS) ausgegeben wird. Dies wird lediglich mit zwei Euro vergütet.

Laut Pressemitteilung dieser Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist dies PVS derzeit dazu hingegen noch nicht in dieser Position. Ein entsprechendes Update sei kostenlos und könnte Finale Monat der Sommersonnenwende oder solange bis spätestens zum 12. Juli zur Verfügung stillstehen.

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