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Online-Kurse: App-Lieferant zu tun sein demnächst Verpflegungssatz an Apple zahlen

Online-Kurse: App-Lieferant zu tun sein demnächst Verpflegungssatz an Apple zahlen

Online-Kurse: App-Anbieter müssen bald Provision an Apple zahlen

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Apples Gnadenfrist zu Gunsten von Online-Kurse läuft aus: Ab dem 31. Monat des Winterbeginns 2021 zu tun sein per iPhone-App verkaufte und gehaltene Kurse sowie Veranstaltungen generell Apples In-App-Bezahlschnittstelle (In-App Purchase – IAP) integrieren. Apple behält im Zuge dessen unaufgefordert solange bis zu 30 von Hundert des Umsatzes wie Verpflegungssatz ein. Die neue Regel gilt zu Gunsten von sämtliche in Echtzeit gehaltene App-Kursangebote, die sich an mehrere Teilnehmer urteilen – “Einer-an-Wenige und Einer-an-Viele”, wie Apple oppositionell Entwicklern mitteilte.

Sollte die In-App-Kaufschnittstelle nicht solange bis zum 31. Monat des Winterbeginns in neue und bestehende Apps mit entsprechenden Kursangeboten integriert worden sein, werden die Apps nicht mehr im App Store zugelassen, warnt welcher Konzern. Regelwidrige Apps können dann praktisch nicht mehr hinaus iPhones und iPads angeboten werden. Manche Lieferant dürften die Verpflegungssatz an ihre Kunden durchschleusen und im Gegenzug die Preise zu Gunsten von ihre Online-Kurse in ihrer iPhone-App nachher oben korrigieren.

Welcher Verkauf digitaler Inhalte muss in iOS-Apps seit dieser Zeit jeher übrig Apples Bezahlschnittstelle erfolgen. Eher durch die Coronavirus-Weltweite Seuche machten im vergangenen Jahr viele Veranstalter ihre ursprünglichen Vor-Ort-Events zu Online-Events – etwa Yogakurse oder Fortbildungsangebote – und rannten unmittelbar in Apples Vorgaben zu In-App-Käufen.

Ebenfalls große Unternehmen wie Airbnb gerieten mit Apple aneinander und wandten sich im Steckkontakt mit Beschwerden an Regulierungsbehörden. Apple richtete daraufhin eine Gnadenfrist ein, die den Veranstalter bislang erlaubt, die Kurse schnell abzurechnen. Man habe die Frist zweimal verlängert, um Firmen zu unterstützten und Zeit zu Gunsten von die Einstellung ihrer Apps zu schenken, um sich den “stark gültigen In-App-Bezahl-Reglementieren” zu fügen, erläuterte Apple.

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Ausgenommen von welcher Regel bleiben “Echtzeit-Angebote von Person-zu-Person”, wie dies Unternehmen nun nochmals betonte. Darunter purzeln etwa Nachhilfe zu Gunsten von Schüler, Online-Arztbesuche oder Einzel-Fitnesstraining. Sie Angebote die Erlaubnis haben danach weiterhin eigene Bezahlmethoden in Apps andienen.

Um Apples Vorgaben zu In-App-Käufen längst ein großer Streit entbrannt: Entwickler wie Großkonzerne laufen Sturm gegen die Reglementieren, Regulierer prüfen die Vorgaben. Apple pocht darauf, vereinen Besitzanspruch hinaus ganz In-App-Umsätze in iOS zu nach sich ziehen. In den USA könnte welcher Konzern demnächst gerichtlich gezwungen sein, Sinister und Buttons in Apps zuzulassen, die hinaus externe Bezahlmöglichkeiten verweisen können – dagegen kämpft Apple derzeit.


(lbe)

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