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Nullsteuersatz pro Photovoltaik: Mehr offene Fragen denn Stellung nehmen

Nullsteuersatz pro Photovoltaik: Mehr offene Fragen denn Stellung nehmen

Nullsteuersatz für Photovoltaik: Mehr offene Fragen als Antworten

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Am 2. letzter Monat des Jahres stimmte jener Bundestag zu, am 16. letzter Monat des Jahres jener Vertretung der Gliedstaaten: Am 1. Januar sinkt jener Umsatzsteuersatz pro Photovoltaikanlagen uff null v. H.. Dasjenige soll einerseits den Zusatz beschleunigen und die Finanzämter entlasten. Denn bisher nach sich ziehen viele Betreiber von Photovoltaikanlagen uff die Kleinunternehmerregelung verzichtet und eine Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt, um die gezahlte Umsatzsteuer zurückzubekommen. Pro Händler und Kunden erfreuliche Nachrichtensendung, doch solange bis zum Jahreswechsel gibt es noch manche offene Fragen zur Umsetzung. Wacker steht jetzig nur: Wer eine Besorgung plant, sollte sich die Ware nicht mehr 2022 liefern lassen.

Konkret geändert wird dasjenige Umsatzsteuergesetz. Neu heißt es in § 12, Paragraf 3, jener Nullsteuersatz gelte pro “[…] Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich jener pro den Manufaktur einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und jener Speicher, die dazu fungieren, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern […]”. Schon dieser Teil lässt manche Fragen ungeschützt. Welches “wesentliche Komponenten” sind, bedarf einer Erläuterung. Module und Wechselrichter in Besitz sein von unstrittig dazu, Speicher ebenfalls – hingegen sind z. B. Dachhaken und Schrauben ebenfalls erfasst?

Stellung nehmen uff solche Fragen soll eine frequently asked questions des Bundesfinanzministeriums liefern, doch die schweigt sich Stand 20.12. zur Definition jener “wesentlichen Komponenten” aus. Zweite Geige eine Presseanfrage beim Bundesministerium jener Geldmittel (BMF) brachte keine Reaktion. Ein Sprecher erklärte im Unterschied zu heise online: “Erläuterungen zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des § 12 Paragraf 3 UStG werden Gegenstand eines BMF-Schreibens sein, welches derzeit vorbereitet und zu Beginn des nächsten Jahres mit den Ländern konzertiert wird.”

Zweite Geige die weiteren Bedingungen im Gesetzestext sind erklärungsbedürftig, denn jener Nullsteuersatz gilt nur, “wenn die Photovoltaikanlage uff oder in jener Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die pro dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten denn erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung jener Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr denn 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;” Welches “Nähe” genau ist, wie nah oder weit weg eine Garage oder ein Carport z. B. stillstehen darf, ist unklar.

Pro Händler wirft dasjenige die Frage uff, ob die Kunden künftig immer kombinieren Marktstammdatenregisterauszug mitbringen sollen, wenn sie eine Photovoltaikanlage oder Komponenten kaufen. Keine Hinweise liefert jener Gesetzestext pro Inselanlagen, die nicht mit dem öffentlichen Netzwerk verbunden sind und im gleichen Sinne nicht im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Wie die Nachweispflicht pro Kunden und Händler genau zu verstehen ist, fragten wir ebenfalls beim BMF an und erhielten eine konkretere Reaktion des Sprechers: “Solange wie dem Verkäufer keine Informationen darüber vorliegen, ob die gelieferten Solarmodule die gesetzlichen Voraussetzungen pro die Softwaresystem des Nullsteuersatzes gerecht werden, wird er die entsprechende Informationen beim Käufer jener Photovoltaikanlage erbitten und dokumentieren sollen.” Eine mögliche Interpretation: Wenn ein Neuigkeiten Module und Wechselrichter mit weniger denn 30 kWp kauft, kann jener Händler unter Umständen nehmen, dass die gesetzlichen Bedingungen vorliegen. Nebst einer Bodenbebauung von 50 kWp an eine Anschrift im Industriegebiet sollte man nachher einem Nachweis fragen.

Lukulent ist dagegen, ob im gleichen Sinne Balkonkraftwerke und Bausätze erfasst sind. Dazu sagt die frequently asked questions des Ministeriums lichtvoll: Ab 1.1. ” […] ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit im gleichen Sinne sogenannte Balkonkraftwerke, damit Solarmodule, die uff dem Galerie aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z. B. pro Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst.” Damit ist im gleichen Sinne lichtvoll, dass man im gleichen Sinne größere Anlagen, die man selbst aus Komponenten aufbaut, mit Nullsteuersatz berechnet werden.

Nebst Händlern, die PV-Komponenten verkaufen, nach sich ziehen die Unklarheiten, die nachher Auskunftsschalter des Bundesfinanzministeriums im gleichen Sinne nicht mehr im Jahr 2022 geklärt werden, zu unterschiedlichen Interpretationen geführt. Nebst einigen Onlinehändlern ist vom Nullsteuersatz noch gar nichts zu Vorlesung halten. Dieser Händler Greenakku.de hat sich pro eine bürokratische Lösungskonzept entschlossen und ein Formular erarbeitet, uff dem jener Neuigkeiten versichert, dass er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt – die MwSt. wird dann nachher Prüfung zurückerstattet. Dieser Provider balkonkraftwerk-vertrieb.de dagegen hat die Umsatzsteuer unumwunden im Webshop uff 0 v. H. reduziert. Beiderlei Herangehensweisen nach sich ziehen wir exemplarisch in die Antrag ans BMF aufgenommen. In jener Reaktion legte man sich hingegen nicht unverzagt, welche im Sinne des Gesetzes ist.


(jam)

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