Maschinenverordnung: Höhere Sicherheitsanforderungen für jedes Elektroscooter und Pedelecs
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Die Sicherheit digitaler Geräte wie Roboter, autonome Rasenmäher, 3D-Printer und Baumaschinen sowie von industriellen Produktionsstraßen soll erhoben werden. Verhandlungsführer des Ministerrates, des Parlaments und dieser Kommission dieser EU nach sich ziehen sich hinauf eine neue Verordnung mehr als Maschinenprodukte vorläufig geeinigt. Damit verknüpft sind grundlegende Anforderungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz, die für jedes Maschinen hinauf EU-Lage gelten. Hersteller sind in dieser Pflicht. Die neuen Regulieren gelten ebenso für jedes Elektroscooter und Pedelecs.
Den Stoß für jedes die Initiative, mit dieser die bestehende Maschinenrichtlinie in eine geradezu anwendbare Verordnung umgewandelt werden soll, gab die Kommission mit ihrem Gesetzespaket für jedes Regulieren für jedes Künstliche Intelligenz (KI). So geht es mit dem Vorhaben ebenso um die sichere Integration von KI-Systemen in gesamte Maschinenparks.
Elektroscooter können Gefahr darstellen
Dazu gehört die Vereinbarung, kleine Privatfahrzeuge und leichte Elektrofahrzeuge wie Elektroscooter, größere Tretroller sowie E-Bikes und Pedelecs einzuschließen. Solche seien weitverbreitet und könnten für jedes Nutzer “eine Gefahr darstellen“, begründet die tschechische Ratspräsidentschaft diesen Schritttempo. Zudem werde die Verordnung künftig ebenso Risiken im Zusammenhang mit neu entstehenden Technologien herunternehmen.
Im Mai hatte dieser Technischer Überwachungsverein-Verein strengere Vorgaben für jedes die Prüfung bestimmter Maschinenprodukte gefordert. Dies sei pressant unumgänglich, da viele Maschinen, die in dieser EU hinauf den Markt gebracht werden, nicht die geltenden Sicherheitsanforderungen gerecht werden würden. Stichprobenartige Untersuchungen dieser Marktaufsichtsbehörden hätten EU-weit gezeigt, dass viele Maschinen trotz CE-Kennzeichnung nicht die jeweiligen Normen einhalten.
Sechs Kategorien von “Hochrisiko-Maschinen” werden laut dem Kompromiss einer obligatorischen Zertifizierung durch Dritte unterliegen. Im Rahmen den meisten Produktkategorien nach sich ziehen die Hersteller weiterhin die Wahl, die Konformität selbst zu schätzen oder einschlägige Prüfstellen einzubeziehen. Die verkettete Liste dieser wegen ihrer Kompliziertheit und potenziellen Gefahren vornehmlich streng regulierten Produkte, kann – nachher Konsultationen mit Interessengruppen – von dieser Kommission aktualisiert werden.
Mit den Vorschriften sind administrative Vereinfachungen verknüpft. So sollen etwa digitale Betriebsanleitungen die Standardoption sein. Kunden können doch ein ausgedrucktes Instanz verlangen, wenn sie keinen Zugang zu dieser Digitalversion nach sich ziehen. Zu jedem Produkt sollen prinzipiell grundlegende Sicherheitsinformationen bereitgestellt werden.
Neue Herausforderungen
Die EU-Gremien reagieren mit dem Richtlinie darauf, dass neue digitale Technologien wie KI weitere Herausforderungen für jedes die Sicherheit damit ausgerüsteter Produkte mit sich erwirtschaften. Solche bezögen sich etwa hinauf die Selbstständigkeit, die Datenverarbeitung und die Transparenz. Die Kommission hofft, mit den Vorgaben dies Vertrauen in digitale Technologien wie KI, in die Zusammenarbeit zwischen Mensch und Roboter sowie in vernetzte und selbstlernende Maschinen zu stärken.
Dies Parlament und dieser Rat sollen die Verordnung noch offiziell entgegennehmen, welches denn Formsache gilt. Die Vorschriften treten dann zwanzig Tage nachher ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Macht. 42 Monate später greifen sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten.
(mki)