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Leistungsschutzrecht: Google getilgt Verleger

Leistungsschutzrecht: Google getilgt Verleger

Leistungsschutzrecht: Google bezahlt Verleger

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Google hat mit deutschen Verlegern Lizenzverträge separat, die die Vergütung von journalistischen Inhalten regulieren. Kleine wie große Medienunternehmen profitieren davon.

Im Monat der Sommersonnenwende wurde in Deutschland ein neues Leistungsschutzrecht eingeführt. Dieses basiert uff jener europäischen Urheberrechtslinie, durch die Presseverlagen im World Wide Web mehr Rechte eingeräumt werden.

So sollen Verlage Geld dazu erhalten, wenn Suchmaschinen wie Google oder soziale Medien wie Facebook journalistische Inhalte darstellen.

Um rechtlichen Auseinandersetzungen zu entkommen, die sich womöglich mehr als mehrere Jahre hinwegziehen würden, hat Google jetzt mit zahlreichen deutschen Verlagen Verträge uff Fundament des neuen Leistungsschutzrechtes geschlossen.

Dazu zählen unter anderem die Verleger von Massenpublikationen wie Spiegel, Wirtschaftswoche, Handelsblatt und gleichwohl t-online.

Wie gestaltet sich die Vergütung?

Sehr kurze Auszüge von Verlagsinhalten, sogenannte Snippets, plumpsen nicht unter dies neue Leistungsschutzrecht. Sie begrenzten Vorschauen zu Gunsten von journalistische Inhalte finden sich vor allem in jener Ergebnisliste von Suchmaschinen oder c/o Verlinkungen in sozialen Medien. Durch die im Reglement festgeschriebene “Snippet-Ausnahmefall” sind welche von jener Gebührenpflicht befreit.

Darüber hinaus bietet Google freilich gleichwohl “Erweiterte Vorschauen von News” in jener hauseigenen Nachrichtensuche “News” an. Pro solche erweiterten Vorschauen gibt es im Reglement keine Rahmenbedingungen. Um freilich zukünftigen Leistungsansprüchen von Seiten jener Verleger zu entkommen, hat Google hier ebenfalls entsprechende Lizenzverträge separat.

Hoch genaue Summen oder Vertragskonditionen hat dies Unternehmen keine Informationen veröffentlicht. Laut Philipp Justus, dem Vizepräsidenten von Google Central Europe, urteilen sich die Zahlungen freilich nachher urheberrechtlichen Grundsätzen und erfolgen über einheitlicher Kriterien. Laut Justus profitieren Verlage wenigstens gleichwohl davon, wenn ihre Inhalte in Suchmaschinen aufgeführt werden:

“Die Dienste von Google schaffen in Form von Traffic, Werbetechnologie und finanzieller Rückhalt vereinigen erheblichen Mehrwert zu Gunsten von Verlage. […] Darüber hinaus nach sich ziehen Verlage immer die Möglichkeit, zu entscheiden, ob ihre Inhalte in jener Suche angezeigt werden oder nicht sowie darüber, in welchem Umfang ihre Inhalte in einer Vorschau verwendet werden die Erlaubnis haben.”

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