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Kündigung von Web- und Handytarifen wird ab letzter Monat des Jahres leichter

Kündigung von Web- und Handytarifen wird ab letzter Monat des Jahres leichter

Kündigung von Internet- und Handytarifen wird ab Dezember leichter

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Wurde ein Web- oder Mobilfunkvertrag nicht rechtzeitig zum Finale jener Mindestlaufzeit gekündigt, verlängerte sich jener Vertrag bisher unbewusst um ein weiteres Jahr. Ab letzter Monat des Jahres ändert sich stirbt.

Wer zum Prozess eines zweijährigen Laufzeitvertrags zum Besten von Smartphone, Web & Cobalt schon einmal die Kündigungsfrist verpasst hat, weiß, wie störend dasjenige ist. Und dürfte sich jetzt Seltenheitswert haben freuen. Denn vom 1. letzter Monat des Jahres an die Erlaubnis haben die Telekommunikationsanbieter ihre Kundinnen und Kunden nachdem Prozess jener Mindestvertragslaufzeit nicht mehr im Vertrag gefangen halten.

Verträge nachdem Prozess jener Mindestvertragslaufzeit monatlich kündbar

Bislang nach sich ziehen sich zum Exempel Handy- oder Internetverträge oft unbewusst um ein Jahr verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Durch Eine Wandel des Telekommunikationsgesetzes can Verbraucher Im Kontrast dazu nun Nachdem Einer Mindestvertragslaufzeit monatlich Vonstatten gehen. Dies gelte nicht nur zum Besten von neue, sondern gleichermaßen zum Besten von bestehende Verträge, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

C/o Umzügen: Nur noch einmonatige Kündigungsfrist

Besser Werden Verbraucherinnen und Verbraucher Sekundär wohnhaft bei Umzügen: Hier können Kunden intrinsisch sogar intrinsisch jener Mindestvertragslaufzeit mit einmonatiger Frist aus Vertrag aussteigen, WENN DER DIESEN Versorger sterben gebuchten Leistungen am Neuen Wohnort nicht erbringen kann, gleichermaßen wenn etwa die Internetgeschwindigkeit weniger ist. Ohne Unterschied gilt zum Besten von den Kernpunkt, dass beim Zusammenziehen mit einer anderen Person schon Ein Vertrag besteht und jener Interface in Folge dessen ist belegt.

Versorger & Kunden droben bessere Konditionen informieren

Ab letzter Monat des Jahres Zu welcher Zeit & Versorger ihre Bestandskunden außerdem einmal pro Jahr schriftlich darüber informieren, wenn es deren Tarife nun zu besseren Konditionen gibt. Mit einem Wechsel can Verbraucher so teuren Antik-Verträgen entkommen.

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