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Google muss falsche Behauptungen nachher EuGH-Urteil löschen

Google muss falsche Behauptungen nachher EuGH-Urteil löschen

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Google ist dazu verpflichtet, Falschinformationen aus seinen Suchergebnissen zu löschen. Dasjenige hat dieser Europäische Gerichtshof kategorisch. Dass es sich um unrichtige Datenmaterial handelt, sollen die Betroffenen jedoch nachweisen.

Schon seitdem 2014 gilt in Europa dies „Recht hinauf Vergessen“. Mit seinem damaligen Urteil hatte es dieser Europäische Gerichtshof Nutzer:medial ermöglicht, bestimmte Inhalte aus dem Netzwerk explantieren zu lassen.

Ein neues Urteil des Gerichts bestätigt nun dieses Recht. Denn Suchmaschinenbetreiber wie Google sollen Informationen, die erwiesenermaßen falsch sind.

Welcher Kasus steckt hinterm Urteil?

Hinterm Urteil steht ein Kasus eines Ehepaars, dies verbinden eine Haufen von Investmentgesellschaften betreibt. Die Geschäftsführer:medial hatten Google aufgefordert, Sinister aus den Suchergebnissen zu bestimmten Artikeln zu explantieren.

In diesen Artikeln wurde dies Anlagemodell dieser Investmentgesellschaften unbequem dargestellt. Wenn schon seien unrichtige Behauptungen enthalten gewesen. Laut dem Ehepaar handele es sich um eine unseriöse Website, deren Geschäftsmodell hinauf Erpressungen mit unrichtigen Behauptungen basiere.

Google wollte dieser Forderung nicht nachkommen und verwies hinauf den beruflichen Kontext dieser Beitrag. Jener Suchmaschinen-Konzern wies außerdem darauf hin, nicht zu wissen, ob die Informationen in dem Beitrag wirklich richtig oder falsch seien.

Betroffene sollen Nachweise schaffen

Jener EuGH nimmt immerhin nicht nur die Suchmaschinen, sondern ebenso Betroffene in die Pflicht. Denn solche sollen, wenn sie von einer Suchmaschinen eine Löschung verlangen, Nachweise schaffen.

Sie sollen „relevante und hinreichende Nachweise“ vorlegen können, dass es sich tatsächlich um unrichtige Informationen handelt. Dazu sei jedoch keine gerichtliche Spiel erforderlich.

Jener EuGH damit die Suchmaschinenbetreiber wie Google aus dieser Pflicht. Denn solche sollen nicht selbst nachprüfen, ob es sich um richtige oder falsche Behauptungen handelt.

Google ist zum Löschen verpflichtet

Suchmaschinenbetreiber sind jedoch dazu verpflichtet, die Löschung vorzunehmen. Dasjenige gilt vor allem, wenn dies Begehren durch eine gerichtliche Spiel belegt wird.

Dasjenige gilt gerade zwischen dieser Bildersuche. Denn solche könnten „zusammenführen gerade starken Operation in die Rechte dieser Person hinauf Sicherheit des Privatlebens und dieser personenbezogenen Datenmaterial“ darstellen.

Liegt eine solche Spiel nicht vor und sind die Beweise dieser Betroffenen nicht hauptsächlich genug, muss Google nicht einrücken.

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