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Google-Fonts: Durchsuchungen wegen Abmahnungen vermeintlicher Datenschützer

Google-Fonts: Durchsuchungen wegen Abmahnungen vermeintlicher Datenschützer

Google-Fonts: Durchsuchungen wegen Abmahnungen vermeintlicher Datenschützer

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Aufgrund eines Verdachts gen Abmahnbetrug und Erpressungsversuch in mindestens 2418 Fällen, wurden in einem Verfahren gegen verdongeln 53-jährigen Rechtsanwalt aus Bundeshauptstadt und dessen 41-jährigen Mandaten – einem vermeintlichen Vertreter einer Interessengemeinschaft Datenschutz – in Bundeshauptstadt, Hannover, Ratzeburg und Schwimmen-Schwimmen Durchsuchungsbeschlüsse und zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme von 346.000 Euro vollstreckt. Im Zuge welcher Durchsuchungen werden laut welcher Staatsanwaltschaft in Bundeshauptstadt Unterlagen und Datenträgern ausgewertet, die Erschließung “via die Quantität, Auswahlkriterien und Identität, die tatsächlichen Umsätze und die genaue Vorgehensweise” schenken sollen.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Privatpersonen und Kleingewerbetreibenden, die gen ihren Websites Google Fonts eingesetzt nach sich ziehen, mit einem Anwaltsschreiben abgemahnt zu nach sich ziehen. Zusammen wurde den Website-Betreibern angeboten, ein Zivilverfahren gegen dasjenige Zahlen einer Vergleichssumme in Höhe von 170 Euro vermeiden zu können. Die Beschuldigten wussten durchaus, dass es keinen Gelegenheit zum Besten von eine derartige Vergleichssumme gegeben hat. Von dort hätten die Forderungen gerichtlich nicht durchgesetzt werden können. 2.000 Personen hatten die Vergleichssumme gezahlt – zudem liegen 420 Signifizieren von Abgemahnten vor, die welcher Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen waren.

Mit einer selbst programmierten Software nach sich ziehen die Beschuldigten die Websites ausgemacht, die Google Fonts nutzen und Websitebesuche anschließend getrackt und protokolliert. Die Besuche wurden dann wie “Grundlage zum Besten von die Behauptung welcher datenschutzrechtlichen Verstöße und die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen” genutzt, wie aus einer Pressemitteilung welcher Generalstaatsanwaltschaft Bundeshauptstadt hervorgeht. Die Beschuldigten hatten in einigen Fällen vorgegeben, dass eine Person gen welcher Website war, obwohl tatsächlich nur ein automatisierter Zugriff erfolgte. Außerdem hätten Personen vor einem Visite welcher Seite einer Datenweitergabe zugestimmt, die Ermahnung erfolgte durchaus ungeachtet.

Mit dem Fonts-Tätigkeit stellt Google Menschen mehr wie 1400 Schriftarten zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung, ohne dass die Fonts gen eigenen Servern bereitgehalten werden sollen. Durchaus lädt welcher Gast welcher Website die Fonts gradlinig von den Google-Servern und übermittelt unterdies die IP-Denkschrift an Google – in welcher Regel ohne Kenntnis und Einwilligung welcher Webseitenbesucher. Von dort hatte dasjenige Landgericht in München am 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) entschlossen, dass die Weitergabe welcher Wissen verdongeln Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstelle. Dies verletze dasjenige Recht gen informationelle Selbstbestimmung.


(mack)

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