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EU-Staaten zum Besten von Bargeldobergrenze und Nachverfolgbarkeit von Bitcoin & Cobalt.

EU-Staaten zum Besten von Bargeldobergrenze und Nachverfolgbarkeit von Bitcoin & Cobalt.

EU-Staaten für Bargeldobergrenze und Nachverfolgbarkeit von Bitcoin & Co.

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In dieser gesamten EU sollen Barzahlungen hoch 10.000 Euro künftig verboten werden. Zu diesem Zweck hat sich dieser Ministerrat am Mittwoch in seiner Linie zu einem Vorschlag dieser EU-Kommission zum Besten von ein weiteres Gesetzespaket gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung extrem. Die Mitgliedstaaten sollen zudem die Möglichkeit nach sich ziehen, niedrigere Schwellenwerte festzulegen und noch strengere Vorschriften zu erlassen. In Griechenland etwa ist schon derzeit im Rahmen 500 Euro Bargeld Schluss, welches so bleiben könnte.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte jüngst im Rahmen dieser Präsentation ihrer Strategie zum Kampf gegen organisierte Kriminalitätsrate an, sie sei dazu, hierzulande eine Bargeldobergrenze “von merklich unter 10.000 Euro” einzuführen. Bundesbank-Vorstand Johannes Beermann erklärte dagegen, es gebe keinen wissenschaftlichen Beweismittel, dass Barzahlungsobergrenzen hälfen, Geldwäsche zu bekämpfen. Sie träfen vor allem nachrangig den ehrlichen Volk. 2017 hatte sich die schwarz-rote Bundesregierung noch hinter dies anonyme Bargeld gestellt.

“Die Verwendung großer Barzahlungen ist sehr wehklagend zum Besten von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung”, festmachen die EU-Länder ihre Status zu dem Konzeption zum Besten von eine einschlägige Verordnung. Taktgesteuert hätten die bisherigen unterschiedlichen Ansätze in dieser Seelenverwandtschaft “die Wettbewerbsgleichheit im Binnenmarkt zum Nachteil dieser Unternehmen in Mitgliedstaaten mit strengeren Kontrollen untergraben”. Die EU-weite Obergrenze sei von dort nötig. Teil des Pakets sind nachrangig schärfere Vorgaben zum Besten von den Hinterlegung virtueller Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple. Die EU-Kommission will hier sicherstellen, dass Transfers entsprechender Krypto-Vermögenswerte “vollends nachverfolgt werden können”. Diesen Richtung trägt dieser Rat prinzipiell mit.

Schon mit dieser aktuellen fünften Geldwäsche-Richtlinie, die nun durch eine sechste abgelöst werden soll, sollen Betreiber von Wechselstuben und andere Dienstleister rund um Krypto-Währungen ihre Kunden im Rahmen dieser “üblichen Sorgfaltspflichten” zum Besten von Finanzhäuser kontrollieren. Ihnen obliegt so etwa, die Identität dieser Nutzer sowie deren einschlägige Wallet-Adressen in einer zentralen elektronischer Karteikasten zu speichern und Verdachtsfälle zu melden.

Mit dieser geplanten Reform sollen solche Vorschriften gen den gesamten Krypto-Sektor ausgeweitet und aus Diensteanbieter den Identifizierungsvorgaben unterworfen werden. Dieser Rat verlangt von Dienstleistern rund um Bitcoin & Cobalt., dass sie die Sorgfaltspflicht gegensätzlich Kunden anwenden, wenn sie Transaktionen im Zahl von 1000 Euro oder mehr handeln.

Im gleichen Sinne die EU-Regierungen wollen es Kreditinstituten, Finanzinstituten und Anbietern von Krypto-Vermögenswerten zudem untersagen, anonyme Konten, Sparbücher, Schließfächer, Prägen oder Geldbörsen zum Besten von Krypto-Vermögenswerte zu münden. Dasjenige Verbot soll nachrangig zum Besten von Konten gelten, die “gen andere Weise” die Anonymisierung des Inhabers geben. Es würde den Handel mit datenschutzfreundlichen Prägen wie Zcash, Monero und Dash einschließen.

Den Mitgliedstaaten sollen mit dem Päckchen nachrangig umfassendere Möglichkeiten eingeräumt werden, in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassene Provider von Krypto-Dienstleistungen mit Hauptsitz in einem anderen EU-Staat zu verpflichten, eine zentrale Anlaufstelle etwa zum Besten von offizielle Zustellungen zu benennen. Im Rahmen E-Geld-Emittenten und Zahlungsdienstleistern ist dies schon dieser Kern. Leer an dieser Übertragung von Kryptowerten beteiligten Provider sollen laut dem Vorhaben zudem Datenansammlung zu den Auftraggebern und Begünstigten dieser mit ihrer Beteiligung durchgeführten Transfers virtueller Währungen erheben und zugänglich zu zeugen. Umgesetzt werden soll dies hoch eine Novelle dieser Verordnung zu Geldüberweisungen.

“Die Anonymität von Krypto-Vermögenswerten birgt dies Risiko, dass sie zum Besten von kriminelle Zwecke missbraucht werden”, heißt es dazu in dieser Ratsposition. Anonyme Wallets ermöglichten keine Rückverfolgbarkeit von Transfers und erschwerten die Identifizierung verdächtiger Transaktionen oder die Ergreifung angemessener Sorgfaltspflichten gegensätzlich Kunden.

Die EU-Länder verlangen zudem, dass nachrangig Drittfinanzierungsvermittler, Personen, die mit Edelmetallen, Edelsteinen und Kulturgütern handeln, sowie Juweliere, Uhrmacher und Goldschmiede den Verpflichtungen dieser Verordnung unterliegen. “Unsrige Zweck ist es, Schlupflöcher zu schließen” und in allen Mitgliedstaaten noch strengere Vorschriften anzuwenden, betonte dieser tschechische Finanzminister Zbyněk Stanjura im Namen dieser Ratspräsidentschaft. “Dieser Versuch, beim Kauf oder Verkauf von Krypto-Vermögenswerten unbekannt zu bleiben, wird sehr viel schwieriger werden.”

Schon im Monat des Sommerbeginns hatten sich die EU-Gesetzgebungsgremien gen zusammenführen ersten umfassenden Regulierungsansatz zum Besten von die Kryptowährungsbranche geeinigt. Die neue Verordnung zum Besten von “Markets in Crypto-Assets” (MiCA) sowie die Novelle dieser Geldtransferverordnung sehen ebenfalls vor, dass künftig im Rahmen dieser Übertragung von Kryptowerten Besteller und Benefiziant identifiziert werden sollen. Dasjenige Bundesfinanzministerium hatte dies zunächst kritisiert, gab seinen Widerstand zugegeben mittlerweile gen. Dieser EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski bezeichnete die Gegen-Geldwäsche-Pläne dagegen jüngst denn unverhältnismäßig und forderte Korrekturen.


(mack)

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