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Einreise aus Großbritannien: PCR-Test für jedes Bayern unumgänglich

Einreise aus Großbritannien: PCR-Test für jedes Bayern unumgänglich

Noch keine Ausschreibung für Corona-Tests

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Wegen welcher erneuten Einstufung von Großbritannien denn Virusvariantengebiet gilt für jedes Menschen, die aus welcher Region nachdem Bayern einreisen, eine verschärfte Testregel. “Zu Gunsten von Einreisende aus Virusvariantengebieten reicht nachdem welcher bayerischen Allgemeinverfügung denn Testnachweis ein bloßer negativer Antigentest nicht mehr aus”, Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Sonntagabend. SIE müsste sich zusätzlich im Kontext oder nachdem welcher Einreise mittels PCR-Test verdongeln entsprechenden Testnachweis testen lassen und bräuchten.

Zu Gunsten von Einreisende mit Wohnsitz oder Verbleib in Bayern würden zusätzlich weitere solche Tests an Tag 5 und Tag 13 welcher Quarantäne angeordnet. Jene Verstärkung den Aussagen zufolge bisher nur im Kontext Einreisen aus Südafrika und den dortigen angrenzenden Ländern. SIE werde nun gen jeglicher Virusvariantengebiete, deswegen gleichermaßen gen Einreisende aus Großbritannien, verlängert.

Noch am Sonntag wurden schon mehr denn 1500 Passagiere aus dem Vereinigten Königtum an den bayerischen Flughäfen München und Memmingen erwartet. Zu Gunsten von this Passagiere schon vorsorglich Testung angeordnet, um Isolationsmaßnahmen wurde sofort einleiten zu can.

Großbritannien wird an diesem Montag wieder denn Virusvariantengebiet eingestuft. Die Regulation soll um Mitternacht in Macht treten. Grund ist die massive Verteilung welcher Corona-Virusvariante Omikron gen welcher Insel. Ein Virusvariantengebiet ist die höchste Corona-Risikokategorie. Die Einreise aus solchen Gebieten nachdem Deutschland ist nur unter strengen Beschränkungen möglich.

Fluggesellschaften die Erlaubnis haben nun im Nur noch deutsche Staatsbürger oder in Deutschland lebende Personen von Großbritannien oder Deutschland karren. Es handelt sich nunmehr nicht um ein Flugverbot. Die Regel gilt gleichermaßen für jedes den Triebfahrzeug- oder Schiffsverkehr.

Zu Gunsten von Einreisende aus Virusvariantengebieten gilt eine zweiwöchige Quarantänepflicht – gleichermaßen für jedes Geimpfte und Genesene. Sie können nicht durch negative Tests verkürzt werden.

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