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DiGA: Gesetzliche Krankenkassen sehen keinen Perforation zusammen mit Apps gen Rezept

DiGA: Gesetzliche Krankenkassen sehen keinen Perforation zusammen mit Apps gen Rezept

DiGA: Gesetzliche Krankenkassen sehen keinen Durchbruch bei Apps auf Rezept

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Bisher lassen sich zusammen mit welcher Mehrheit welcher digitalen Gesundheitsanwendungen keine “positiven Versorgungseffekte” nachweisen, wie aus dem Bilanzbericht des Verbands welcher gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hervorgeht. “Mit vielen Vorschusslorbeeren sind DiGA in die Versorgung gestartet. Jedoch den Erwartungen sind sie bisher nicht gerecht geworden. Die Gesundheits-Apps stecken nicht zuletzt nachher verbleibend zwei Jahren noch in den Kinderschuhen”, sagt Stefanie Substanz-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.

Demnach sind zwei Drittel welcher digitalen Gesundheitsanwendungen im Verzeichnis lediglich vorläufig aufgenommen – dies ist nicht zuletzt ohne hinreichende Evaluierung welcher Wirksamkeit möglich. Verschreiben lassen sich nur diejenigen DiGA, die in dem Verzeichnis des Bundesamts zu Händen Arzneitmittel und Medizinprodukte (BfArM9 aufgeführt sind. Eine dauerhafte Erkenntnis kann nachher 24 Monaten im Zuge von Verhandlungen mit den Krankenkassen erfolgen. Hier zu tun sein die Hersteller die Wirksamkeit welcher App nachweisen. “Die unverändert hohe Quote von DiGA gen Probe zeigt zugegeben, dass oftmals noch offenbleibt, welches die Angebote wirklich können”, sagt Substanz-Ahnis.

Digitale Gesundheitsanwendungen können von Ärzten sowie Psychotherapeuten seit dem Zeitpunkt ungefähr zwei Jahren verschrieben werden. Die teils kritisierten hohen Preis zu Händen die “Apps gen Rezept” tragen hierbei die Krankenkassen. “Die derzeit höchsten Preise sind bemerkenswerterweise nicht mehr da zusammen mit Erprobungs-DiGA zu verzeichnen und liegen zwischen 599 Euro und 952 Euro zu Händen ein Quartal. Es besteht somit kein kausaler Zusammenhang zwischen welcher Höhe welcher Preise einerseits und dem nachgewiesenen Ziel wiederum,” heißt es in dem Rapport. Es sei sogar so, dass es selbst zusammen mit digitalen Gesundheitsanwendungen, deren Erprobungszeitraum aufgrund mangelnder Wirksamkeit im ersten Jahr verlängert wurde, zu deutlichen Preiserhöhungen kam.

Preisentwicklung welcher DiGA

(Skizze: GKV-Spitzenverband)

Drei Erprobungs-DiGA sind ganz aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen worden, drei weitere Anwendungen wurden nicht mit all ihren Funktionen vom Bundesamt zu Händen Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in dies DiGA-Verzeichnist aufgenommen. Obgleich mussten sowohl die gestrichenen wie nicht zuletzt die nicht vollwertig zugelassenen Gesundheitsanwendungen von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden – obwohl keine Verbesserung welcher Versorgung zu Händen Versicherte nachgewiesen werden konnte. Zudem kritisiert welcher GKV-Spitzenverband, dass die Hersteller die Preise zu Händen die DiGA “intrinsisch des ersten Jahres ins DiGA-Verzeichnis – beliebig festlegen” können. Inzwischen seien die Herstellerpreise oppositionell zum Vorjahr “nochmals um 20 von Hundert gestiegen” und würden damit weit verbleibend Preise zu Händen vergleichbare digitale Anwendungen liegen.

Obgleich sieht Substanz-Ahnis “großes Potenzial”, da DiGA “die Patientinnen und Patienten beim Wiedererkennen oder Beaufsichtigen von Krankheiten unterstützen können.” Von dort fordert welcher GKV-Spitzenverband, dass welcher Gesetzgeber welcher virtuell beliebigen Preisgestaltung im ersten Jahr welcher Erkenntnis in dies DiGA-Verzeichnis “schleunigst kombinieren Riegel” vorschiebt. Die “Wirtschaftsförderung mit Beitragsgeldern” sei im Spannungsfeld zur Sicherung welcher Patientenversorgung nicht Niederlage welcher Krankenkassen – vor allem, da DiGA derzeit lediglich eine Vervollständigung zur bestehenden Versorgung sind.

Es sei unumgänglich, ausschließlich DiGA mit “klaren medizinischen Ziel” ins Verzeichnis aufzunehmen. Außerdem fordert welcher GKV-Spitzenverband, dass verhandelte Preise nicht nachträglich erhoben werden die Erlaubnis haben und dass sowohl die Ärzte wie nicht zuletzt welcher GKV-Spitzenverband in den Zulassungsprozess mit einbezogen werden.

Erst kürzlich hat nicht zuletzt ein von welcher Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) in Auftrag gegebenes Gutachten vertrauenswürdig, dass ein Nachweis verbleibend den medizinischen Ziel welcher DiGA aufgrund welcher mangelnden wissenschaftlichen Tiefsinn welcher Wirksamkeitsstudien oft nicht erbracht wurde. Von dort hatte nicht zuletzt die KVB von welcher Politik gefordert, den wissenschaftlichen Erkenntnissen Hörorgan zu schenken und die Aufnahmekriterien welcher Gesundheits-Apps in dies DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts zu Händen Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nachzubessern. Außerdem monierte die KVB, die Verschwendung von Krankenkassenbeiträgen zu Händen digitale Anwendungen fragwürdigen Nutzens – selbige Beiträge würden an anderer Stelle im Gesundheitswesen spornstreichs gebraucht.


(mack)

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