Datenschutzgutachten: Gesetzgeber soll Handelsregister überschreiben
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Seither August 2022 sind die Statistik aus den Vereins-, den Handels-, den Genossenschafts- und den Partnerschaftsregistern oberhalb dasjenige Online-Tunnelmund des Handelsregisters einsehbar. Zu den abrufbaren Statistik zählen nicht nur die Namen, sondern fernerhin Adressen, Geburtsdaten, Unterschriften, Kontonummern und weitere sensible Informationen, stellt ein Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise wacker.
Ebenfalls Statistik ehemaliger Vorstände veröffentlicht
Betroffen sind nicht nur neuartig Vertretungsberechtigte von juristischen Personen, sondern fernerhin Menschen, die mitunter schon vor Jahrzehnten im Vorstand eines Vereins oder in dieser Geschäftsführung einer GmbH tätig waren. Die Veröffentlichung dieser Statistik im Online-Handelsregister erfolgte in Umsetzung dieser europäischen Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und dient dieser Publizität im Rechts- und Wirtschaftsverkehr. “Nun geht dasjenige deutsche Recht nichtsdestotrotz weit oberhalb die EU-Vorgaben hinaus”, sagt dieser Datenschutzexperte Thilo Weichert, dieser dasjenige Gutachten erstellt hat.
Dasjenige europäische Recht erfordere nur die kostenlose Zurverfügungstellung eines Mindestdatensatzes. Zusammenhängen Name und Rechtsform dieser Konzern, Sitz dieser Konzern und Mitgliedstaat, in dem sie eingetragen ist, Eintragungsnummer sowie EUiD dieser Konzern. Außerdem zu tun sein jeglicher vertretungsberechtigten Personen genannt werden. Zwischen dieser Umsetzung in deutsches Recht habe dieser Gesetzgeber zu wenig an den Datenschutz gedacht, sagt Weichert. Die umfangreich veröffentlichten Statistik seien probat zum Besten von Identitätsdiebstahl und könnten zum Besten von weitere kriminelle Aktivitäten missbraucht werden. Ein Widerspruchsrecht dieser Betroffenen bestehe nicht.
Betroffene können Rechte noch nicht wahrnehmen
Verantwortliche in dieser Justizverwaltung wiesen schon darauf hin, dass ebendiese Statistik bisher schon allgemein gen Nachfrage verfügbar waren und dass zum Besten von sie getilgt werden musste. Im September wurde eine Bundestags-Online-Petition “Datenschutz personenbezogener Statistik im Handelsregister” zur Unterzeichnung freigeschaltet. Dasjenige Bundesjustizministerium kündigte daraufhin im zehnter Monat des Jahres oppositionell den Medien an, den Datenbestand um Privatadressen, Unterschriften und Ausweiskopien zu klären. Doch können Betroffene noch immer nicht ihre Rechte wahrnehmen und die Löschung ihrer sensiblen Statistik wirksam einfordern, moniert Weichert.
Dasjenige Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise fordert, dass weitere technisch-organisatorische Vorkehrungen zur Verhinderung des Datenmissbrauchs “so schnell wie möglich” getroffen werden müssten. Die Umsetzung des europäischen in nationales Recht sei “rechtlich wie fernerhin praktisch misslungen”. Welcher Bundesgesetzgeber müsse ebendiese Maßnahmen verbindlich festschreiben. Mittelfristig sei eine “Totalbereinigung des Registerrechts” unumgänglich.
Begrenzte, “voraussetzungslose” Abrufmöglichkeit gefordert
Außerdem müssten die voraussetzungslose Online-Abrufmöglichkeit zeitlich eingeschränkt werden und dieser Zugriff gen nachweisende Dokumente eingeschränkt werden. Dasjenige ist zum Beispiel im Vereinsregister dieser Kernpunkt, wenn eine Person seither drei Jahren nicht mehr dem geschäftsführenden Vorstand angehört. Beim Handelsregister zu tun sein die Statistik höchster zehn Jahre verfügbar sein. Jetzt seien die Amtsgerichte aufgefordert, sukzessive oder gen Vorlage dieser Betroffenen hierfür zu sorgen, dass nicht erforderliche Statistik nicht veröffentlicht und somit Dritten vorenthalten werden, erklärt Weichert,.
(mack)