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Datenschutz: WhatsApp scheitert vor EU-Gerichtshof mit Klage gegen Millionenstrafe

Datenschutz: WhatsApp scheitert vor EU-Gerichtshof mit Klage gegen Millionenstrafe

Datenschutz: WhatsApp scheitert vor EU-Gericht mit Klage gegen Millionenstrafe

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Im August 2021 verhängte die irische Datenschutzbehörde, die Data Protection Commission (DPC), aufwärts Lager welcher Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die damalige Rekordstrafe in Höhe von 225 Mio. Euro gegen WhatsApp. Die Fürsorge warf dem zu Meta gehörenden Unternehmen Intransparenz beim Teilen von Information mit Facebook und damit einer weiteren Konzernsparte vor. WhatsApp bezeichnete die Zwangsmaßnahme qua unverhältnismäßig und klagte dagegen nicht nur in Republik Irland, sondern gleichwohl vor dem Gerichtshof welcher EU. Die Luxemburger Richter wiesen jene Vorhaltung nun hingegen qua unzulässig zurück.

Dieser Betreiber des Messaging-Dienstes wandte sich an dies EU-Gerichtshof mit dem Muster zum Rückgängig machen einer vorgelagerten Turnier, weil welcher von welcher DPC zunächst vorgelegte Schema mit den Untersuchungsergebnissen und Strafempfehlungen in Umwälzen welcher anderen nationalen Aufsichtsbehörden umstritten war. Die Vorlage ging von dort an den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA), welcher Finale Juli vorigen Jahres vereinigen für jedes ganz beteiligten Kontrolleure bindenden Resolution fasste. Gen dieser Lager erließ die DPC wenig später ihre endgültige Verfügung.

Dasjenige EU-Gerichtshof urteilte in dieser Rechtssache (Az.: T-709/21) am Mittwoch erstmals verbleibend vereinigen Muster aufwärts Nichtigerklärung einer verbindlichen EDSA-Turnier. Ein solcher Rechtsakt ist demnach aufwärts Lager des EU-Vertrags nicht schlichtweg angefochten. Zudem sei WhatsApp von dem Resolution des Datenschutzausschusses keiner unmittelbar betroffen. Die Validität welcher angefochtenen Turnier könne hingegen von dem nationalen Gerichtshof geprüft werden, dies mit einer Klage gegen den späteren endgültigen Resolution befasst ist. In diesem Rahmen sei es gleichwohl möglich, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen.

Die angefochtene Turnier ändere für sich nichts an welcher Rechtsstellung von WhatsApp, da sie – zwei Paar Schuhe qua welcher endgültige Resolution aus Republik Irland – nicht unmittelbar gegen dies Unternehmen vollstreckbar sei, münden die Richter aus. Es handle sich nur um vereinigen vorbereitenden Liebesakt. Zudem habe die umstrittene EDSA-Turnier keine unabhängige Rechtswirkung gegensätzlich WhatsApp. Dasjenige EU-Gerichtshof stärkt so gleichwohl insgesamt dem Datenschutzausschuss den Umstellen. Dieser Messaging-Betreiber kann gegen dies Urteil mit Bezug aufwärts rein rechtliche Aspekte intrinsisch von zwei Monaten und zehn Tagen Revision vor dem EuGH furnieren.


(mki)

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