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Bundesweiter Start des elektronischen Rezeptes verschoben

Bundesweiter Start des elektronischen Rezeptes verschoben

Bundesweiter Start des elektronischen Rezeptes verschoben

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Die Version eines elektronischen Rezeptes, die am 3. Januar 2022 in den kassenärztlichen Arztpraxen starten sollte, wird hinauf unbestimmte Zeit verschoben. Dies teilt dasjenige neu besetzte Bundesgesundheitsministerium mit. Dies e-Rezept soll flächendeckend weiter getestet werden, mit einer genauen Observation des Testverlaufes, die den realen Projektfortschritt festhält. Erst wenn dasjenige e-Rezept reibungslos funktioniert, soll seine Eröffnung “nachher einem noch festzulegenden Rollout-Verfahren erfolgen“.

In einem von welcher Deutschen Pillendreher-Zeitung veröffentlichten Schreiben an die Gesellschafter welcher Projektgesellschaft Gematik beklagt dasjenige Bundesgesundheitsministerium, dass die z. Hd. dasjenige E-Rezept erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stillstehen. So gesehen soll die Testphase verlängert und welcher zum 3. Januar 2022 geplante Starttermin aufgehoben werden. Soweit es möglich ist, soll dasjenige e-Rezept in Arztpraxen ausgestellt und in Apotheken eingelöst werden.

Die schrittweise Verlängerung des Pilotbetriebes ist zeitlich nicht eingeengt, soll zwar voneinander abweichend kontrolliert werden denn bisher: “Solche kontrollierte Test- und Pilotphase in den kommenden Wochen erfordert jedoch gleichfalls deutliche Verbesserungen in welcher Unterstützung und welcher Verbindlichkeit welcher Testprozesse mit klaren Verantwortlichkeiten, einer höheren Transparenz jenseits den Projektfortschritt von Seiten aller Beteiligten und verknüpfen Reporting-Prozess, welcher probat ist, Missverständnisse jenseits den Reifegrad welcher Einzelkomponenten sowie des Gesamtsystems zukünftig zu vermeiden”, so dasjenige Schreiben, dasjenige per E-Mail-Nachricht an die Gesellschafter verschickt wurde. In jedem Kasus müsse dasjenige “politisch höchst bedeutsame Digitalisierungsprojekt” in welcher Versorgung etabliert werden.

Update 21.12.21, 15:00: In einer ersten Reaktion hinauf die Verlängerung welcher Testphase durch dasjenige Bundesministerium z. Hd. Gesundheit (Bundesministerium für Gesundheit) begrüßt die Bundesärztekammer dasjenige Vorgehen und verspricht, die Testphase konstruktiv zu flankieren. Zu Händen die Testung fordert sie “transparente Qualitätskriterien”, die jeder Software-Lieferant gerecht werden muss. Nachrangig die Gematik äußerte sich in ihrer Stellungnahme positiv zur “Verlängerung welcher Tests”. Die Projektgesellschaft hält sich zwar bezogen, wie es weitergeht: “Sowie bestimmte Qualitätskriterien erfüllt sind, soll welcher flächendeckende Rollout in einem noch festzulegenden Verfahren erfolgen”, heißt es im Rahmen ihr.

Zuletzt hatten sich die kassenärztlichen Vereinigungen gegen den Starttermin des e-Rezeptes wie welcher elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sehr. Die eAU ist von welcher Verlängerung welcher Testphase offenbar nicht betroffen, weil hier eine Übergangsregel greift. Können Praxen die eAU nicht senden, zum Leitvorstellung weil die hierfür notwendige KIM-Mail noch nicht integriert ist, können sie ein Stylesheet in dreifacher Variante z. Hd. Krankenkasse, Unternehmer und Versicherte ausdrucken.


(mack)

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