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Bundesnetzagentur: Keine Vorab-Regulierung im Zusammenhang Glasfasernetzen

Bundesnetzagentur: Keine Vorab-Regulierung im Zusammenhang Glasfasernetzen

Bundesnetzagentur: Keine Vorab-Regulierung bei Glasfasernetzen

Um den Glasfaserausbau zu fördern und zu beschleunigen, spricht sich die Bundesnetzagentur künftig nur für jedes eine “Regulierung light” aus. Lediglich im Zusammenhang Auffälligkeiten wird die Regulierungsbehörde Entgelte inspizieren. Dies sieht ein Entscheidungsentwurf dieser Netzagentur vor.

Die Bundesnetzagentur in Bonn ist in Deutschland die zuständige Behörde für jedes die Regulierung dieser Telekommunikationsnetze. Wie erhalten Telekommunikationsunternehmen in den nächsten Jahren Zugang zur Anschlussleitung dieser Telekom, dieser sogenannten “letzten Meile”? Auflösung uff solche Frage soll ein Montag veröffentlichter Entscheidungsentwurf für jedes die künftigen Rahmenbedingungen spendieren. Jochen Homann, Staatsoberhaupt dieser Bundesnetzagentur betont: “Die Bundesnetzagentur stellt Weichen für jedes vereinigen beschleunigten Glasfaserausbau in Deutschland”. Homann verspricht vereinigen Paradigmenwechsel in dieser Regulierung.

Keine Vorab-Regulierung beim Glasfaserzugang

Im Streitfrage zum Kupfernetz dieser Telekom soll dieser Zugang zum Glasfasernetz dieser Telekom nicht im Vorne (ex-ante) reguliert werden. “Dies ist ein großer Schrittgeschwindigkeit und für jedes die Telekom dies Symbol, zügig ihr Glasfasernetz auszubauen “, erklärt Homann.

Die Bundesnetzagentur verspricht sich eine Steigerung dieser Investitionen dieser Telekom und deren Wettbewerber in Glasfasernetze. “Jene Rückführung dieser Regulierung ist ein Paradigmenwechsel, dieser zeigt, dass die Bundesnetzagentur flexibel und innovativ uff neue Marktentwicklungen reagiert”, so dieser Staatsoberhaupt dieser Bundesnetzagentur weiter.

Bundesnetzagentur will Entgelte nur im Zusammenhang Auffälligkeiten inspizieren – erweiterter Leerrohrzugang

C/o den neuen Glasfasernetzen will sich die Bundesnetzagentur zurückhalten, es soll quasi nur eine “Regulierung light” für jedes die neuen Gigabit-Netze spendieren. Nur im Zusammenhang Auffälligkeiten sollen die Entgelte, die Konkurrenten an die Telekom für jedes den Zugang zu deren Glasfaser-Netzen zahlen, überprüft werden. Eine Vorab-Prüfung werde es nicht mehr spendieren. Zu diesem Zweck muss die Telekom vereinigen diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Highspeed-Netzen gewähren. Andere Unternehmen sollen uff die Glasfasernetze zu den gleichen System- und Prozessbedingungen zupacken can Wie die Telekom selbst.

In dem Regulierungsentwurf ist unter ferner liefen ein erweiterter Leerrohrzugang vorgesehen, um den Netzausbau zu gewährleisten. In Folge dessen könnten unter ferner liefen Tiefbaukosten gespart werden. Die Entgelte für jedes den Leerrohrzugang werden jedoch weiterhin von dieser Bundesnetzagentur genehmigt.

Regulierung dieser Kupfernetze: Entgelte nicht mehr genehmigungspflichtig

Kaum Änderungen schlägt die Netzagentur im Zusammenhang dieser Regulierung dieser Kupfernetze vor. Die Telekom soll daher verpflichtet werden, künftig sterben Wanderung uff Glasfasernetze und den Verbundenen Rückbau ihrer Kupferinfrastruktur signifizieren. Vorgaben zur Stilllegung des Kupfernetzes dieser Telekom werde es keine spendieren. Die Bonner Behörde will nicht in den komplexen Prozess dieser Wanderung uff die Glasfasernetze einrücken. Die Netzagentur wird den Übertragung jedoch transparent für jedes Verbraucher und andere Provider zeugen, etwa durch stark Vorlaufzeiten.

Da sich die Telekom und ihr größter Nachfrager im Lenz 2021 stark im Bezug uff die Nutzung des Kupfernetzes geeinigt hätten, wäre eine Genehmigungspflicht für jedes die Entgelte nicht mehr erforderlich erforderlich. Die Regulierung wird im Vergleich zur bisherigen Regulierung somit irgendetwas zurückgefahren.

Zu dem nun vorliegenden Regulierungsentwurf dieser Bundesnetzagentur can interessierte Parteien wie unter anderem sterben Telekom und deren Wettbewerber solange bis zum 15. November 2021 schriftlich Stellung nehmen. Am 3. November 2021 findet außerdem eine öffentliche mündliche Verhör vor dieser Beschlusskammer dieser Bundesnetzagentur statt.

VATM: C/o weniger Regulierung Missbrauchskontrolle durch Netzagentur erforderlich

Jener Branchenverband VATM sieht in dem Entscheidungsentwurf dieser Bundesnetzagentur viele Möglichkeiten. „Er kann daher nur gelingen, wenn die Bundesnetzagentur eine extrem konsequente und schlagkräftige Missbrauchskontrolle betreibt – damit im Zusammenhang weniger Regulierung dieser Wettbewerb bleiben kann“, warnt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Die Telekom bleibe ein marktbeherrschendes Unternehmen. Jener VATM begrüßt die Gleichbehandlungsverpflichtung beim Zugang von Wettbewerbern zum Glasfasernetz dieser Telekom.

“Solange wie Diskriminierungen und Wettbewerbsverwerfungen hervortreten sollten, muss die Bundesnetzagentur jedoch unter Demonstration stellen, dass sie zu zügigen wettbewerbssichernden Reaktionen in dieser Standpunkt ist. und Rechtssicherheit für jedes den Glasfaserausbau, dieser uff Hochtouren läuft und noch viele Jahre einladen wird”, betont Grützner. Im Bezug uff die im Lenz 2021 mit dieser Telekom genehmigten Anträge dieser VATM-Geschäftsführer, dass solche Nicht uff Augenhöhe vereinbart worden seien.

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