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Arbeitnehmer die Erlaubnis haben SMS vom Chef in ihrer Freizeit ignorieren

Arbeitnehmer die Erlaubnis haben SMS vom Chef in ihrer Freizeit ignorieren

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Arbeitnehmer:medial zu tun sein SMS vom Chef in ihrer Freizeit nicht beantworten. Dasjenige hat dies Landesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein in einem aktuellen Urteil kategorisch. Die Hintergründe.

Wenn nachdem Feierabend dies Diensthandy klingelt, ist dies oft unwillkommen. Trotzdem beantworten die meisten Berufstätigen entsprechende Anfragen und SMS vom Chef. Dasjenige zu tun sein sie sehr wohl nicht.

Einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein zufolge, zu tun sein Arbeitnehmer:medial in ihrer Freizeit nicht z. Hd. den Chef erreichbar sein. Die Turnier basiert uff einer entsprechenden Klage eines Notfallsanitäters.

SMS vom Chef: Drum geht es in dieser Klage des Sanitäters

Welcher Notfallsanitäter wurde von seiner Arbeitsstelle zigfach abgemahnt und wie unentschuldigt fehlend eingetragen, nachdem er Nachrichtensendung zu einer kurzfristigen Dienstplanänderung nicht beantwortete.

Außerdem verweigerte die Arbeitsstelle den Lohn z. Hd. die fehlenden Zahlungsfrist aufschieben. Welcher Notfallsanitäter verlangte die Zuzahlung dieser vorenthaltenden Bezahlung. Außerdem bestand er darauf, dass die Rüge aus seiner Personalakte weit werde. Seiner Unterstellung nachdem sei er nicht dazu verpflichtet, Arbeits-SMS in seiner Freizeit zu beantworten.

Chef fordert Stand-By während dieser Freizeit

Da Springerdienste zuvor in einer Betriebsvereinbarung festgesetzt wurden, behauptete dieser Firmeninhaber, dass er seinen Mitwirkender durchaus zweite Geige kurzfristig in die Dienststelle einbestellen dürfe.

Dem Mitwirkender sei es zudem zuzumuten, vereinen Blick uff seinen Dienstplan zu werfen, um Änderungen festzustellen. Außerdem habe dieser Notfallsanitäter eine Loyalitätspflicht und müsse somit sein Telefon benutzen, um sich verbleibend die Arbeitszeiten zu informieren. Da sich zweierlei Parteien nicht einigen konnten, reichte dieser Notfallsanitäter Klage ein.

Urteil: Landesarbeitsgericht gibt Notfallsanitäter recht

Dasjenige Landesgericht Schleswig-Holstein gab dem klagenden Notfallsanitäter in allen Punkten recht. Firmeninhaber dürften zwar den Dienstplan ändern. Doch zu tun sein die Änderungen den Mitarbeitenden zweite Geige rechtzeitig gelingen.

Laut Urteil konnte dieser Firmeninhaber nicht nachweisen, dass die Einsatzänderung beim Kläger komprimiert sei. Arbeitnehmer seien darüber hinaus nicht dazu verpflichtet, Änderungen des Dienstplans in dieser Freizeit zu prüfen.

Konkret zu tun sein Arbeitnehmende laut Urteil des Landesarbeitsgerichtes weder Telefonanrufe des Chefs entgegennehmen noch uff SMS reagieren. Gut die eigene Freizeit zu verpflichten, gehört demnach zu den „vornehmsten Persönlichkeitsrechten“, so die Richter des Landesarbeitsgerichts.

Dasjenige Vorlesung halten einer dienstlichen SMS oder des Dienstplans ist eine Arbeitsleistung. Dieser zu tun sein Arbeitnehmer:medial in ihrer Freizeit nicht nachkommen.

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