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Netzagentur verpflichtet Provider zum Sicherheit vor Fake-Anrufen

Netzagentur verpflichtet Provider zum Sicherheit vor Fake-Anrufen

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Immer wieder nutzen Ganove gefälschte Rufnummern und Spoofing, um ihre Identität zu verschleiern. Mittels Fake-Anrufen wollen sie Fakten messen oder in Kostenfallen verführen. Doch damit soll fürderhin Schluss sein. Denn die Bundesnetzagentur verpflichtet die Provider zu mehr Schutzmaßnahmen. 

Wenn hinauf dem Telefondisplay die „110“ erscheint, glaubt man, dass die Polizei anruft. Ganove nutzen diesen Unannehmlichkeit immer wieder aus. Mithilfe von gefälschten Rufnummern verschleiern sie ihre Identität, um Fakten abzugreifen oder ihre Todesopfer in Kostenfallen zu verführen.

Welches ist Spoofing?

In dieser Informationstechnik nennt man Täuschungsmethoden wie solche nicht zuletzt Spoofing. Um Verbraucher künftig vor Trick- und Fake-Anrufen zu schützen, nimmt die Bundesnetzagentur nun die Provider in die Pflicht.

Dies gilt vor allem zu Händen sogenannte Call-ID-Spoofings, unter denen Ganove gefälschte Rufnummern hinauf dies Telefondisplay ihrer Todesopfer transferieren. Insoweit treten künftig neue gesetzliche Regelungen in Macht. Klaus Müller, Staatsoberhaupt dieser Bundesnetzagentur, sagte dazu:

Immer wieder verschleiern Kriminelle die wahre Herkunft eines eingehenden Anrufs, während im Telefondisplay eine gefälschte Telefonnummer angezeigt wird. Ab 1. Monat des Winterbeginns sind Kundinnen und Kunden endlich besser davor geschützt

Bundesnetzagentur verpflichtet Provider zum Sicherheit vor gefälschten Rufnummern

Spätestens ab dem 1. Monat des Winterbeginns 2022 sollen die Telekommunikationsanbieter laut Bundesnetzagentur Fake-Anrufe mit gefälschten Nummern wie „110“ oder „112“ unterbinden. Gleiches gilt zu Händen hochpreisige Rufnummern wie „(0)900“ und „(0)137“ sowie Nummern zu Händen Auskunfts- und Kurzwahldienste.

Die Provider sollen außerdem sicherstellen, dass unter Anrufen aus dem Ausland keine deutsche Telefonnummer hinauf dem Display erscheint. Solche Anrufe sollen künftig denn „Namenlos“ angezeigt werden. Ziel dieser Behörde ist es, dass Verbraucher sich darauf verlassen können, keinen Spoofern hinauf den Leim zu in Betracht kommen.

Spoofing: Bundesnetzagentur erwartet mehr anonyme Anrufe

Um ihre Identität zu verschleiern, wirken Kriminelle vor allem mit gefälschten Nummern aus dem Ausland oder leiten Fake-Anrufe weiterführend dies Ausland um. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen sollen Verbraucher künftig jedoch bewusster reagieren können, wenn es drum geht anonyme Anrufe garnicht erst anzunehmen.

Die Bundesnetzagentur weist zwar darauf hin, dass es durch die Anonymisierungspflicht zu mehr unterdrückten Anrufen kommen könne. Schon bedeute dass nicht zwangsläufig, dass jeder anonyme Telefon unseriös sein muss. Die Behörde warnt jedoch nicht zuletzt davor, dass die neuen Regelungen Ermittlungen verschlimmern. Hierfür garantieren sie andererseits mehr Verbraucherschutz.

„Für bestimmten Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs können von dort keine Ermittlungen aufgenommen werden, da hierfür zwingend eine angezeigte Telefonnummer vorhanden sein muss“, so die Bundesnetzagentur. Gesprächsverläufe könnten jedoch Ansätze zu Händen Ermittlungen sein.

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