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Gadgets können sich wiewohl qua Spionagegeräte entpuppen

Gadgets können sich wiewohl qua Spionagegeräte entpuppen

Gadgets können sich auch als Spionagegeräte entpuppen

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Bonn (dpa/tmn) – Ob ferngesteuertes Personenwagen, Smartwatch oder Saugroboter: Sowie Spielzeuge oder Geräte vernetzt und mit Kamera oder Mikrofon ausgerüstet sind, greifen sie in die Privatsphäre ihrer Nutzerinnen und Nutzer oder jener Menschen in jener Umgebung ein. So gesehen sollte man vor einem Kauf solcher Gadgets die Produktbeschreibungen und Datenschutzbestimmungen genau Vorlesung halten, rät die Bundesnetzagentur.

Unter Umständen ist ein Gerät sogar verbrecherisch – zum Vorbild dann, wenn mit ihm Gespräche oder Bilder ohne wirksame Einwilligung oder Leistungsnachweis aufgezeichnet und drahtlos veräußern werden können. Oder wenn es zu Gunsten von unbemerkte Aufnahmen vor allem probat oder gar dezidiert ist. Oder wenn hinaus dies Gerät aus jener Ferne etwa per App zugegriffen werden kann, um unbemerkt abzuhören oder zu beobachten. In allen drei Fällen handelt es sich laut jener Behörde um illegale Spionagegeräte.

Wenige Beispiele zu Gunsten von verbotene Geräte

• Im Netzwerk werdenSmartwatchesmit Abhörfunktionenangeboten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten skeptisch werden, wenn zusätzlich eine normale Telefonfunktion hinaus Features wie “Voice Monitoring”, “Babyphone” oder “One-Way Conversation” beworben werden. Denn dann ist es wahrscheinlich, dass Mikrofon oder Kamera jener Smartwatch aus jener Ferne per App oder SMS-Kommando aktiviert werden kann, ohne dass die Trägerin oder jener Träger jener Uhr sowie Dritte in jener Nähe dies wiedererkennen können.

• Neben…Saugrobotermit Kamera und/oder Mikrofon können verbrecherisch sein, wenn sie heimlich Bilder oder Audio drahtlos an dies Smartphone jener Besitzerin oder des Besitzers veräußern können. Entscheidend hierbei ist, ob es akustische oder visuelle Hinweise gibt, die eine Initiation zu Gunsten von Dritte erkennbar macht. Die Bundesnetzagentur prüft nachher eigenen Unterlagen derzeit mehrere Saugroboter hinaus solche Vorgaben hin.

Spielzeugkann ebenfalls betroffen sein: Puppen, Roboter oder ferngesteuerte Autos, die zusätzlich eine App gesteuert werden und mit notfalls versteckten Kameras oder Mikrofonen ausgerüstet sind, fliegen ebenfalls meist in die Verboten-Kategorie. Insbesondere warnt die Behörde vor Spielzeugen, die sich mit dem WWW verbinden.

• Hinterlistig sind Produkte, die wieAlltagsgegenständeaussehen und unbemerkt Bilder wie Töne ingestieren und veräußern können. In dieser Kategorie sind jener Bundesnetzagentur nachher eigenen Unterlagen zuletzt Duftspender und Taschentuchboxen aufgefallen.

• Kriminell können wiewohl sogenannteTrackersein, die zusammensetzen Standort per Satellit (GPS) oder Mobilfunk (GSM) ermitteln, um Autos, Fahrräder, Tiere und irgendwelche Gegenstände zu beaufsichtigen. Sie sind oft nicht größer qua eine Streichholzschachtel. Um zu verhindern, dass damit Menschen ausspioniert werden, sind solche Tracker verboten, wenn sie per App oder SMS-Kommando unbemerkt aktiviert werden können.

Die Bundesnetzagenturinformiertauf ihren Webseiten detailliert zusätzlich verbotene Geräte und die von ihnen ausgehenden Gefahren. Eine verkettete Liste verbotener Produkte gibt es online aus rechtlichen Gründen nicht. Wer vor oder nachher einem Kauf zögernd ist, kann sich wiewohl per Mail (spionagegeraete@bnetza.de) oder telefonisch (030/224 805 00) an die Behörde wenden (montags solange bis freitags von 9.00 solange bis 12.00 Uhr).

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