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Facebook unberücksichtigt EU-Recht – und übermittelt weiterhin Datenansammlung in die USA

Facebook unberücksichtigt EU-Recht – und übermittelt weiterhin Datenansammlung in die USA

Facebook, EU, DSGVO

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Die Datenschutz-Organisation Noyb hat Dokumente veröffentlicht, die offenbar konstatieren, dass Facebook gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt. Dasjenige Netzwerk würde den Europäischen Gerichtshof ignorieren, während es US-Recht und EU-Recht gleichsetzt, um weiterhin Datenansammlung in die USA zu transferieren.

Welcher DSGVO zum Unlust: Facebook übermittelt personenbezogene Datenansammlung in die USA

Die Datenschutz-Organisation Noyb hat Teile von Facebooks Transfer Impact Assessment (TIA) veröffentlicht. Dasjenige 86-seitige vertrauliche Manuskript soll praktisch dasjenige Risiko dieser Datenübertragung in Drittländer beziffern.

Doch laut den Datenschützer:medial von Noyb geht aus den Informationen hervor, dass Facebook die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ignoriere. Denn dasjenige Unternehmen stelle dasjenige US-Recht mit dem EU-Recht gleich und übermittle weiterhin personenbezogenen Stelldichein aus Europa in die USA.

Dasjenige stehe jedoch nicht nur im direkten Widerspruch zu zwei Urteilen des EuGH, sondern gleichermaßen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

„Eine unglaubliche Ignoranz im Unterschied zu dem Rechtsstaat“

Laut Max Schrems, dem Vorsitzenden von Noyb, würde Facebook dasjenige EU-Recht schon seither mehreren Jahren unterlaufen. In einer offiziellen Pressemitteilung äußerte er dazu:

Facebook unberücksichtigt dasjenige EU-Recht nun schon seither 8,5 Jahren. Die jetzt veröffentlichten Dokumente zeigen, dass Facebook simpel sagt, dass dieser EuGH unrecht hat. Es ist eine unglaubliche Ignoranz im Unterschied zu dem Rechtsstaat, die in Republik Irland ohne Konsequenzen bleibt.

Schrems zufolge würde Facebook den Europäischen Gerichtshof trotz zweier ausdrücklicher Urteile dieserfalls komplett ignorieren. Die zuständige irische Datenschutzbehörde würde lediglich zuschauen.

Denn gleichermaßen achteinhalb Jahre nachher einer ersten Klage und eineinhalb Jahre nachher den zwei Urteilen des EuGH sei keine Meisterschaft in Sicht. Kritiker:medial bemängeln dasjenige Verhalten dieser irischen Datenschutzbehörde insofern massiv.

EU-Recht in drei Schritten unberücksichtigt

Laut den EuGH-Urteilen „Schrems I“ und „Schrems II“ hätte Facebook die Übertragung von personenbezogenen Datenansammlung aus Europa in die USA praktisch stellen sollen. Dasjenige Vorgehen wurde zweimal zu Gunsten von rechtswidrig erklärt. Wirklich habe dasjenige Unternehmen laut den Datenschützer:medial von Noyb solange bis heute nichts unternommen.

Stattdessen gehe aus den internen Dokumenten hervor, dass die Plattform offenbar dieser Unterstellung ist, dass dasjenige EU-Recht zu Gunsten von den Konzern nicht gelte. Die Meta-Tochter behauptet, dass dasjenige US-Recht dem EU-Recht gleichgestellt sei – und dasjenige obwohl dieser EuGH gegenteiliger Unterstellung ist.

Facebook ignoriere dasjenige EU-Recht dieserfalls in drei Schritten. So geht aus den Dokumenten hervor, dass dasjenige Unternehmen einerseits den EuGH-Urteilen widerspricht. Eine andere Sache ist ist dasjenige Netzwerk dieser Auffassung, dass dasjenige Risiko dieser Datenübertragungen zu Gunsten von die Nutzer:medial minimal sei. Gleichwohl dasjenige widerspricht den Einschätzungen des EuGH.

Qua dritten Zähler nennt Meta im Manuskript Maßnahmen, die die Verletzung des EU-Rechts erstatten sollen. Wirklich seien die Maßnahmen laut Max Schrems in puncto Datenschutz nicht relevant, da denn Mindeststandard die DSGVO gilt und die getroffenen Maßnahmen ohnehin verpflichtend sind.

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