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Gutachten: Fehlende Evidenz wohnhaft bei Gesundheits-Apps

Gutachten: Fehlende Evidenz wohnhaft bei Gesundheits-Apps

Gutachten: Fehlende Evidenz bei Gesundheits-Apps

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Gesundheits-Apps fehlt es vielfach an wissenschaftlicher Tiefsinn und folglich an Evidenz, stellt ein Gutachten dieser Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, dieser TU Spreeathen und dieser Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) unverzagt. Wenn Patienten sie ungeprüft anwenden, könnten sie sogar Schäden verursachen. Die Apps dürften von dort nicht qua digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) in dies bundesweite DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden.

Untersucht wurde die Studienlage zu fünf neuartig in den Leistungskatalog dieser gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommenen Gesundheits-Apps. Dazu zählt dies onlinebasierte Selbsthilfeprogramm Deprexis zu Gunsten von Menschen mit Depressionen, die digitale Gesundheitsanwendung Elevida zu Gunsten von Menschen mit Multipler Verhärtung von Geweben oder Organen, die Computerprogramm Somnio zu Gunsten von Menschen mit Schlafstörungen, die App Velibra zu Gunsten von Menschen mit Angststörungen sowie die Computerprogramm Vorvida zu Gunsten von Alkoholkranke. Im Ergebnis genügen die untersuchten Wirksamkeitsstudien den wissenschaftlichen Standards nicht.

Die meisten dieser Studien zu digitalen Gesundheitsanwendungen wiesen ein “beträchtliches” Verzerrungspotential uff. Dieser Grund: Es war nicht möglich, per eines vorab veröffentlichen Studienprotokolls oder Analyseplans die Ergebnisse zu kontrollieren. Die Informationen, die wohnhaft bei dieser Registrierung dieser Anwendungen in einem klinischen Register gemacht werden, waren nicht hinreichend, um dies Verzerrungsrisiko – etwa durch systematische Fehler – zu einstufen. In allen Studien, so moniert dies Gutachten, fehle die Verblindung dieser Teilnehmenden und Prüfgerät. Welche sei jedoch etwa indem möglich, dass wie eine Therapie mit einem computerbasierten kognitiven Training mit einer herkömmlichen Therapie verglichen werde.

Im Rahmen einer möglichen Verordnung von Gesundheits-Apps seien weitere Probleme wie etwa Erprobungszeiträume, hohe Preis, Haftung, Wirksamkeit und mögliche unerwünschte Wirkungen ungeklärt. Dieser Vorstand dieser KVB kritisiert, dass die Apps selbst nachdem Finitum dieser Studien zur Nutzenbewertung mit unzureichender wissenschaftlicher Qualität in dieser Versorgung bleiben. Es fehle von dort die Grundlage zu Gunsten von die Apps unendlich in die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung zu gelangen.

Die KVB kommt zu dem vernichtenden Ergebnis, dass die digitalen Gesundheitsanwendungen nicht mehr qua “eine reine Projektionsfläche zu Gunsten von die Hoffnungen uff eine zeitgemäße Digitalisierung im Gesundheitswesen” seien. Denn ein Nachweis eines medizinischen Nutzens sei im Zuge dieser ungenügenden wissenschaftlichen Tiefsinn dieser Wirksamkeitsstudien vielfach nicht erbracht. Die KVB fordert von dort die Bundespolitik uff, den wissenschaftlichen Erkenntnissen Hörorgan zu schenken und die Aufnahmekriterien dieser Gesundheits-Apps in dies DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts zu Gunsten von Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nachzubessern. Nunmehrig würde Krankenkassenbeiträge zu Gunsten von digitale Anwendungen fragwürdigen Nutzens ausgegeben, die an anderer Stelle im Gesundheitswesen höchste Eisenbahn gebraucht würden.


(mack)

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