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Datenansammlung runter und weg – Schnee von gestern Technologie: Verkaufen, verschenken oder recyclen

Datenansammlung runter und weg – Schnee von gestern Technologie: Verkaufen, verschenken oder recyclen

Daten runter und weg - Alte Technik: Verkaufen, verschenken oder recyceln

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Düsseldorf (dpa/tmn) – Mehr Leistung, schickere Optik, bessere Konnektivität: Es gibt viele Gründe, sich neue technische Geräte anzuschaffen. Und in den meisten Fällen werden die Altgeräte dann nicht mehr gebraucht. Doch wohin damit? Die Verbraucherzentrale NRW (VZNRW) gibt Tipps.

In Elektrogeräten stecken viele wertvolle Rohstoffe. Deswegen führt man sie besser dem Wiedergewinnung zu, so die VZNRW. Oder man verkauft sie weiter. Gebrauchten Smartphones, Konsolen oder Notebooks lassen sich leichtgewichtig reichlich gängige Onlinedienste veräußern. Manche Hersteller und Händler nehmen zweitrangig Altgeräte in Zahlung oder entsorgen sie zumindest.

Ob nun z. Hd. Geld oder z. Hd. ein gutes Gefühl

Wer nicht aufwärts dies Geld des Verkaufs angewiesen ist und stattdessen möglichst irgendwas Gutes mit seinem Oldie zeugen möchte, kann Laptop, Computer oder Tablet zweitrangig verschenken. Die VZ verweist aufwärts Institutionen wie “Hey, am Lebensabend!” oder “Labdoo.org”. Selbige zeugen Altgeräte technisch wieder schwungvoll und schenken sie an Schülerinnen und Schüler weiter, die solange bis dorthin nur eingeschränkt an Distanzunterricht und E-Learning teilnehmen konnten.

Ist dies Altgerät nicht mehr zu gebrauchen, kann es in allen Elektrogeschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr wie 400 Quadratmetern zurückgegeben werden. Die Kantenlänge des Geräts darf hiermit nicht mehr wie 25 Zentimeter betragen. Größere Geräte muss welcher Händler nur zusammen mit einem Neukauf welcher gleichen Kategorie kostenfrei zurücknehmen. Dasjenige gilt zweitrangig beim Onlinehandel.

Handkehrum ob nun verkauft, verschenkt oder entsorgt: Vor welcher Aufschlag werden besser persönliche Datenansammlung vom Gerät gelöscht. Die Zurücksetzen-Prozedur aufwärts die Werkseinstellungen reicht hierfür nicht immer aus. Detaillierte Informationen zur fachgerechten Datenvernichtung gibt die Verbraucherzentrale NRWauf ihrer Website.

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