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Weniger zahlen für jedes zu langsames World Wide Web?

Weniger zahlen für jedes zu langsames World Wide Web?

Weniger zahlen für zu langsames Internet?

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Bonn (dpa) – Es ist ein Schererei, dasjenige Verbraucher aufwärts die Palme bringt: langsames World Wide Web. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Verpflichtung dem Vertrag zufolge praktisch gut sein müsste – welches laut Breitband-Monitor welcher Bundesnetzagentur leider mehrfach vorkommt.

Ein frustrierendes Themenkreis, nebst dem es nun doch eine gute Nachricht für jedes Verbraucher gibt: Im Monat des Winterbeginns tritt eine Regulation im TKG in Macht, die die Status des Kunden im Gegensatz zu seinem Internetanbieter wesentlich verbessert. Nachher Nutzung einer App zur Internetmessung kann er seine Monatszahlung senken, sollte die Leistung mickriger sein wie vertraglich zugesichert.

Internettarife enthalten ein Produktinformationsblatt, in dem unterschiedliche Kategorien angegeben werden: die maximale Datenübertragung, die normalerweise zur Verfügung stehende Datenübertragung und dasjenige Minimaltempo. Zu Händen dasjenige neue Minderungsrecht zu tun sein die Verbraucher die Desktop-App zur Breitbandmessung welcher Bundesnetzagentur nutzen – zusätzlich dasjenige LAN-Kabel und nicht zusätzlich dasjenige WLAN, weil beim kabellosen Zugriff aufwärts dasjenige Festnetz-World Wide Web Zeitmaß verloren geht.

Verbraucherschützer sind begeistert vom neuen Minderungsrecht. “Dies ist eine welcher größten Errungenschaften für jedes den Verbraucherschutz”, sagt Susanne Blohm, Digitalreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesvereinigung (vzbv). Zu Händen die Provider sei dasjenige ein sehr deutlicher Fingerzeig, dass sie Verträge realistisch charakterisieren zu tun sein und keine realitätsferne Werbeversprechen mehr zeugen die Erlaubnis haben.

Welcher Anspruch besteht dem Verfügung zufolge nebst “erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen”. Die Vertragszahlung ist “in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von welcher vertraglich vereinbarten Leistung abweicht”. Heißt: Bekommt man nur die Hälfte welcher versprochenen Leistung, zahlt man nur die Hälfte des Preises.

Neu ist dasjenige Themenkreis nicht. Schon jetzt können Verbraucher aufwärts eine geringere Bezahlung pochen, wenn sie weniger bekommen wie zugesichert. Hatte welcher Provider kein Hineinblicken, musste welcher Verbraucher vor dasjenige Amtsgericht ziehen. Datenansammlung welcher Breitbandmessung welcher Bundesnetzagentur sollten dem Verbraucher im Streit mit dem Provider zwar helfen, welcher Flugsteig des Verfahrens war doch unvorhersehbar. “Wegen 30 Euro im Monat vor dasjenige Justizgebäude zu ziehen, ist eine aufwendige Sache, dasjenige nach sich ziehen viele Verbraucher gescheut”, sagt vzbv-Expertin Blohm.

Dies neue Minderungsrecht ist nun ein klar schärferes Schwert für jedes den Verbraucher. Hat er dasjenige Messprotokoll welcher Breitbandmessung-App in welcher Hand und ist daraus eine mickrige Leistung erkenntlich, hat er künftig Anspruch aufwärts Preisminderung. Mit dem Messprotokoll sollte er sich nebst seinem Internetanbieter melden. Welcher muss dann reagieren.

Wichtig sind häufige Messungen, um dasjenige neue Minderungsrecht geltend zeugen zu können. Laut einem im September vorgelegten Skizze einer Allgemeinverfügung, die die gesetzlichen Vorgaben präzisiert, zu tun sein die Nutzer an zwei verschiedenen Tagen jeweils zehn Messungen vornehmen. Wenn unterdies nicht an beiden Tagen mindestens einmal 90 v. H. welcher vertraglich vereinbarten maximalen Leistung erreicht wird, greift dasjenige Minderungsrecht. Dies soll etwa wiewohl welcher Kernpunkt sein, wenn die vereinbarte minimale Leistung jeweils an zwei Messtagen unterschritten wird.

Nachher welcher Veröffentlichung des Entwurfs kam es noch zur Konsultation von Marktteilnehmern. Die finalen Messvorgaben könnten noch irgendetwas differenzierend ausfallen. Dass dasjenige Minderungsrecht kommt, ist hingegen beschlossene Sache – es tritt am 1. Monat des Winterbeginns in Macht, die Nutzung welcher hierfür geänderten Breitbandmessungs-App ist doch wohl erst zwei Wochen später möglich.

Wie weitläufig ist derzeit praktisch die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit beim World Wide Web? Genau weiß dasjenige niemand. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht zwar regelmäßig Datenansammlung von ihrer Messfunktion “breitbandmessung.de”. Zuletzt erreichten nur 73,6 v. H. welcher Nutzer nebst stationären Breitbandanschlüssen mindestens die Hälfte welcher vertraglich vereinbarten maximalen Übertragungsrate.

Handkehrum: Ob sich aus den bisherigen negativen Ergebnissen Minderungsansprüche vertrauenswürdig nach sich ziehen, ist unklar. Zudem kann man die Ergebnisse nicht beziehen aufwärts dasjenige neue Minderungsrecht, schließlich waren es einmalige Tests, künftig sind mehrere Tests nötig.

Und welches sagen die Internetanbieter? Man werde dasjenige Minderungsrecht “vollumfänglich umtopfen”, betont ein Vodafone-Sprecher, und nachher Meldungen von Kunden “mit Hochdruck daran funktionieren, die versprochene Leistung zu liefern”. Zusammen gibt er doch zu bedenken, dass dasjenige Messtool “hohe Fehlerrisiken” berge. So müsse welcher Verbraucher für jedes die Messung parallel laufenden Datenverkehr wegschaffen – etwa WLAN-Verbindungen zum Handy oder zum Fernsehkonsument. Tut er dasjenige nicht, könnte die Skala, die im Computer per LAN-Kabel ankommt und gemessen wird, niedriger sein wie tatsächlich vorhanden. Zudem sei die Messung vor allem nebst hohen Bandbreiten generell ungenau.

Vodafone bittet um die Nutzung eines eigenen Firmen-Messtools für jedes Kabelinternet (Vodafone-Speedtest), dasjenige präziser sei. Lukulent ist doch wiewohl: Die Messwerte welcher Netzagentur-Desktop-App muss Vodafone zustimmen. Vodafone behält sich doch vor, im Verdachtsfall stichprobenhaft telefonisch nebst Kunden nachzuhaken.

Welcher Branchenverband VATM weist darauf hin, dass die im Netzwerk üblichen Schwankungen nicht unabsichtlich eine schlechtere Nutzungsmöglichkeit für jedes den Verbraucher bedeuteten, etwa wenn welcher nur Mails downloade oder Videos wiewohl nebst geringerer Skala ruckelfrei funktionierten. “Nicht aufwärts die Schwankungen kommt es an, sondern aufwärts die Verwendbarkeit”, sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Er ist doch überzeugt davon, dass die für jedes Monat des Winterbeginns erwarteten Messvorgaben welcher Netzagentur dem Zeche tragen und wiewohl den Bürgern nutzen werden.

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