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Neues Vorschrift kann Internettarife verbessern

Neues Vorschrift kann Internettarife verbessern

Neues Gesetz kann Internettarife verbessern

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Hauptstadt von Deutschland (dpa) – Ein neues Vorschrift wird dies Angebot an Handy- und Internettarifen nachdem Einschätzung von Verbraucherschützern perspektivisch verbessern.

“Welcher Verbraucher bekommt mehr Rechte und kann einfacher wechseln – dies kann den Verdichtung hinaus die Provider steigern, mit besseren Tarifen um die Kundengunst zu werben”, sagte Susanne Blohm vom Verbraucherzentrale Bundesvereinigung (vzbv) jener dpa in Hauptstadt von Deutschland. Am Mittwoch tritt dies novellierte TKG in Macht. Darin ist zum Vorzeigebeispiel festgeschrieben, dass Verträge, die sich nachdem Hergang jener Mindestvertragslaufzeit um ein Jahr verlängern, monatlich kündbar sind.

“Verbraucher stecken dann nicht mehr in ihrem Altvertrag steif, nur weil sie eine Frist versäumt nach sich ziehen”, sagte Blohm. “Dasjenige kann den Wettbewerb stimulieren und die Wechselraten steigern – zum Besten von den Verbraucher dürfte dies hoffentlich ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis nachdem sich ziehen.”

Die Digitalreferentin des vzbv sieht schon jetzt Fortbewegung am Markt. So sei es positiv, dass Telefónica mit seiner Marke O2 in einer vorerst hinaus sechs Monate angelegten Kampagne beim Einstellung neuer Mobilfunkverträge keinen Zuschlag mehr nimmt, wenn sie monatlich kündbar sind. Solche Extrakosten wurden bisher berechnet und sind dem Vorschrift zufolge sogar künftig möglich. Dass Telefónica hinaus solche Aufpreise nun in den meisten Tarifen verzichtet, wertet Blohm wie gutes Vorzeigebeispiel zum Besten von zusammenführen verbraucherfreundlicheren Rundkurs am Markt.

Erstattung zum Besten von Verbraucher

Dasjenige Vorschrift enthält sogar ein neues Entstörungsrecht: Hat ein Haushalt kein Festnetz-WWW, so muss jene Störung dem Vorschrift zufolge innerhalb zwei Kalendertagen behoben werden. Geschieht dies nicht, bekommt jener Verbraucher zum Besten von den dritten und vierten Tag jeweils mindestens 5 Euro Erstattung und ab dem fünften Tag mindestens 10 Euro. Blohm räumt zwar ein, dass die meisten Provider Störungen ohnehin schnell beheben wollten und dies sogar täten. “Es gibt hinwieder leider Fälle von Internetnutzern, die wochenlang offline sind.” Dasjenige Vorschrift werde hierfür sorgen, dass es solche Fälle kaum noch schenken werde.

Wiewohl ein neues Minderungsrecht kommt dem Verbraucher zugute: Ist die Datenübertragungsrate spürbar unterlegen wie vertraglich zugesichert, kann er die Monatszahlung reduzieren. Die genauen Einzelheiten hierzu stillstehen hinwieder noch aus, weil die zuständige Bundesnetzagentur noch Vorgaben zur 7-Sep jener Messungen oben ihr Messtool breitbandnutzung.de zeugen muss. Dasjenige Tool wird voraussichtlich ab dem 13. letzter Monat des Jahres zur Verfügung stillstehen.

Positiv zum Besten von den Verbraucher in dem novellierten Vorschrift ist zudem, dass die Mitnahme seiner Telefonnummer im Kontext einem Anbieterwechsel immer kostenlos sein muss. “Die Änderungen im TKG sind aus Sicht des vzbv sehr gelungen und verbessern die Status von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Unterschied zu den Telekommunikationskonzernen erheblich”, sagte Blohm.

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